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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
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258
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Buch II. Eilstes Hauptstück.

kam, welche wir indirecte Steuern nennen, und die bereitsseit langer Zeit in den Städten unter dem Namen Ungcld,auch Aufschlag, von dem Verbrauche der Lebensmittel gewöhn-lich waren, um nicht nur den Grundbesitzer zu belasten, son-dern Jeden der etwas verzehrte. Als König Mathias vonder Stadt Breslau (1479) zwölstausend Goldgulden ver-langte, so war der Math der Meinung, lieber die Hälfte derTranksteuer (von Bier und Wein) zu geben, weil dazu Geist-liche, Fremde, ledige Burschen, Huren und Buben beitragenmüssten ^). Aus eben dem Grunde bewilligten die Ständeder Mark (1488) dem Kurfürsten Johann das Biergeld oderdie Lrankstcuer.

Ausser den Geldbewilligungen wurden aus den Landta-gen auch andere Gegenstände berathen und abgeschlossen, wel-che sich aus Erhaltung der inner» Ruhe und aus polizeilicheEinrichtungen jeder Art bezogen, woraus sich die sogenanntenLandesordnungen bildeten.

Neue Zölle legten die zum deutschen Reiche gehörigenFürsten in der Mark und Pommern nur nach erhaltenen kai-serlichen Privilegien an, ohne der Stände Bewilligung zusuchen.

Des Adels Steuerfreiheit gründete sich auf seine Ver-pflichtung als Vasallen im Kriege dienen zu müssen, die derGeistlichkeit auf die allgemeine Kirchenfreiheit, doch konntediese nicht überall durchgesetzt werden. In Schlesien wurdendie Verhältnisse derselben durch den kolowrathschen Vertrag(1504) festgesetzt, welchen der oberste böhmische Kanzler, Al-brecht von Kolowrath, bewirkte. Es wurde in demselben be-stimmt, daß die bischöfliche Würde und alle geistliche Pfrün-den nur an eingeborene Schlesier oder der dem Reiche Böh-men einverleibten Länder verliehen werden, der Bischof dieGerichtsbarkeit über die Übertreter des christlichen Glaubenshaben, die Geistlichkeit ihre Zehnten und andere Einkünfte,wie vor Alters, erheben, sich aber auch bei Landeshülfen inden einzelnen Fürstenthümern so halten solle, wie es aus al-

1) Worte des Zeitgenossen Peter Eschenlocr in seiner Geschichteder Stadt Breslau Bd- II. S. 402.