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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Übersicht.

durch die Einführung des römischen Rechts und durch das im-mer tiefer sinkende Anschn des Kaisers, vorzüglich wahrendder langen Negierung des tragen und schwachen Friedrichs IH.

Sowohl der immer hoher steigende Luxus bei den fürst-lichen Hofhaltungen als die nun fast allgemeine Gewohnheit,anstatt des ehemaligen Aufgebots des Lehn-Adels und derStädte auch da, wo diese noch stattfandcn, den Kern derHeere aus kriegsgewohnten und geübten Söldnern zu bilden,waren die nächsten Haupt-Ursachen der Verarmung der Für-sten, aber auch zugleich der Entwöhnung des Adels und desVolks von den Waffen. Die gewöhnlichen Einkünfte von ih-ren eigenen Gütern, die Lchngefälle, Grundsteuern (Orbede)vom Lande und den Städten, der Ertrag der von ihnen im-mer mehr verschlechterten Münze und der Zölle reichten, haupt-sächlich bei der unglaublichen Unordnung in der Verwaltungder Finanzen, der nur Karl IV. auf kurze Zeit abhalf, nichtmehr aus, um die dringenden Bedürfnisse zu befriedigen. DieFürsten verkauften und verpfändeten Güter, Schlösser, Rechte,Freiheiten, Einkünfte, und daher kam es daß Friedrich!, dieKurmark für Viermalhunderttausend Goldguldcn (jetzt etwa eineMillion Thalcr) erwerben konnte und dieselbe, wenn mandie jährlichen Zinsen des Capitals berücksichtigt, die damalsgewöhnlich zehn vom Hundert waren, theucr genug bezahlte,indem er sein Geld nur zu sechs vom Hundert anlcgte; sotief waren die fürstlichen Einkünfte hier gesunken. Unter denHohenzollern stieg zwar der Ertrag des fürstlichen Einkom-mens, dennoch mussten auch sie noch oft genug zu jenen nach-theiligen Mitteln, den Verpfändungen von Gütern und Schlös-sern, ihre Zuflucht nehmen, und wir haben gesehn, wie großdie Verlegenheit des Markgrafen Johann um Bezahlung auchnur kleiner Geldsummen war.

In Pommern ging es nicht besser zu. Auch hier warnicht nur Vieles verpfändet und verschleudert, sondern auchdie größte Unordnung in der gesammten Finanz-Verwaltung ').Als Herzog Erich II. (1474) einst von seinem Zöllner NicolausLassan, einem Priester, Rechenschaft foderte über die Einnah-

1) Kantzow Pomcrania, Band II. S. 1S3 ff. u. 182 ff.