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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Buch II. Elftes Hauptstück.

stcn Hohenzollcrn. Zu weiteren Erwerbungen in diesen Ge-genden war nur durch Vertrage einige Aussicht. Gegen Ge-walt war Böhmen, mit Ungarn vereinigt, zu stark. DieseKronen hatte nach dem Tode des Königs Wladislaus (1516)dessen Sohn, der zehnjährige Ludwig, erhalten mit Schlesien,welches noch immer in viele Fürstcnthümer zertheilt war, vondenen Breslau (seit 1335), Schweidnitz und Jauer (seit 1392),Glogau (seit 1506) nach dem Absterben ihrer Fürstenhäuser un-mittelbar unter der Krone Böhmen standen und von Landes-Hauptleutcn regiert wurden. Nach dem Abgänge der Piastenin L>ls war dieses Fürstenthum an die Podiebrads von Mün-sterberg gekommen, doch Militsch, Trachenberg und Wartcnbergdavon getrennt und als Standesherrschaftcn mit einigen einzelnenfürstlichen Rechten angesehncrn Familien gegeben worden; Sa-gan hatten die Herzoge von Sachsen gekauft, Krossen die Bran-denburger erworben, die Piasten in Oppeln und Ratibor nä-herten sich auch ihrem Ende und gaben dem Hohenzollcrn,Georg von Ansbach, der in hoher Gunst bei dem Könige Lud-wig stand und bereits (1523) Jägcrndorf gekauft hatte, Hoff-nung, hier eine ansehnliche Macht zu erringen. Nur die Liniedes alten plastischen Hauses in Licgnitz, Brieg und Wohlauwar noch bedeutend, obgleich sich dieselbe durch jedesmaligeTrennung der wiedcrvereini'gtcn Länder immer wieder schwächte.

Bei der nähern Betrachtung der inneren Verhältnisse un-serer Länder bemerken wir bald, wie mit dem Sinken des An-sehns der fast nur noch durch große Bcsitzthümcr wichtigenGeistlichkeit das der Fürsten und des Adels steigt, neben demsich die Fürsten, wo sie irgend schwach sind, nur schwer be-haupten können. Den raubgierigen Rittern gegenüber stehndie oft verbündeten und immer gcwaffneten größeren Städte,eben so bereit ihre Freiheiten auch gegen die Fürsten zu ver-teidigen, denen sie oft die Hand gegen den Adel bieten. Dergemeine Bauer hat keinen Vertreter und leidet am meisten,bis sich unter heftigen Kämpfen am Ende dieses Zeitraumsin den Fürsten nach und nach der Begriff eigener (nicht ver-liehener), angestammter landesherrlicher Gewalt entwickelt undimmer mehr ausbildet. Dieses geschah hauptsächlich durch dieVeränderung des Kriegsdienstes, nach Erfindung des Pulvers,