Druckschrift 
1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
Seite
244
Einzelbild herunterladen
 

244 Buch II. Zehntes Hauptstück.

Kasimir verwundete, dann sich wie rasend auf den Bischofvon Breslau warf, diesem den Dolch in den Leib stieß undihn ermordet haben würde, wenn ihn nicht die Anwesendenabgehalten hatten. Nochmals siel er den Herzog Kasimir an,der kaum gerettet wurde, und flüchtete sich dann in die Ja-cobskirchc. Er wurde mit Gewalt vom Hochaltäre wcggeris-scn, gefangen gesetzt, aus Klage der Fürsten von den Schöp-pen zu Neisse zum Lode verurtheilt und öffentlich mit demSchwerdte hingerichtet. So büßte dieser Fürst die Grausam-keiten, deren er sich gegen seine Unterthancn schuldig gemachthatte, durch eine Strafe, die er sich freilich aus ganz anderenGründen zuzog, die aber unstreitig nicht so ausgefallen seinwürde, wenn ihn nicht seine früheren Verbrechen allgemeinverhasst gemacht hatten. Zwar wurde der über dieses Verfah-ren aufgebrachte König Wladislaus bald besänftigt, doch gabdieser Vorfall die nächste Veranlassung zur nähern Bestimmungder Verhältnisse zwischen den Fürsten Schlesiens und dem Kö-nige von Böhmen. Wladislaus, immer gütig gegen die Schie-lt 498 sier, gab ihnen folgendes Haupt-Privilegium, in welchem eralle bisher ertheilten Vorrechte und Freiheiten bestätigte undfestsetzte, cs solle zum obersten Hauptmanne des Landes nurein schlesischer Fürst bestellt werden dürfen, ferner in allenGrund und Boden und Privilegien betreffenden Sachen desKönigs, der Fürsten und Erbsasscn unter und gegen einander,in Breslau, auf dem königlichen Hofe vor dem obersten Haupt-manne, den Fürsten und Erbsaffen, Recht ohne Appellationgesprochen werden, der Ursprung des schlesischen Ober- undFürsten-Rechts, der König wird keine als die herkömmlichenSteuern begehren und keine neuen Zölle errichten ohne derStände Zustimmung, auch keinen Dienst über die Grenzen desLandes hinaus fodern. Der oberste Landes-Hauptmann solldenen'Recht verschaffen, welche sich auf angestellte Klage überRechts-Verweigerung beschweren. Dieses half wenig, das Landlitt durch die Schwäche des Königs sehr, indem der Adel undandere Räuber mit unglaublicher Frechheit mordeten und brann-ten und die Straßen beunruhigten, sodaß weder ein Kaufmann1506 noch Geistlicher sicher reisen konnte. Auf einem Fürstentage wur-de daher beschlossen zweihundert Reiter anzunehmen, um die