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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Buch II. Zehntes Hauptstrick.

oder cinlüscn würde, nicht wieder ohne den Rath der Lund-schaft zu verpfänden.

Bon jener Summe übernahmen die Prälaten und Ritter-schaft dreissigtausend, die Städte funfzigtausend, der Kurfürst(wegen seiner Kammergüter) zwanzigtausend Gulden. Diesewollte er nun durch einen neuen Zoll erheben. Die Standewidersprachen, aber Albrecht erwicderte, der Kaiser habe ihmden Zoll bewilligt, und als ihm die Stande ihre Freiheit ver-hielten, antwortete er: gut, sie sollten auch ihn nicht an sei-ner Freiheit hemmen, schickte Zöllner aus und diese erhobeneinen Zoll von Lebensmitteln, ohne sich an Befreiungen zukehren '). Dieses Verfahren misstet den Märkern nicht we-nig, Albrecht aber kümmerte sich darum nicht.

Der Kurfürst war zwar schlau und vorsichtig genug ge-wesen, sich, ehe er in die Mark kam, vom Kaiser, bei demer viel galt, die Belehnung über das Herzogthum Pommern-Stettin erneuern zu lassen, fand aber die Herzoge von Wol-gast, welche, wie wir erzählt haben, das Land in Besitz ge-nommen hatten, nicht geneigt sich ihm zu unterwerfen. Ein1472 Friedcnsschluß sicherte dem Kurfürsten einige von ihm eroberteOrtschaften an der Grenze zu, alles Übrige vom HerzogthumeStettin behielten die Herzoge von Wolgast, welche jedoch vomKurfürsten damit belehnt wurden, dem auch die Stände, alskünftigem Erben, nach Erlöschen ihres Fürstenhauses huldigten.Dennoch erneuerten sich die Kriege und Streitigkeiten zwischenbeiden Nachbaren immer wieder, bis über die Mitte des sechs-zehntcn Jahrhunderts hinaus und wurden oft nur auf kurzeZeit durch immer wieder gebrochene Friedensschlüsse beigelegt.Die Kurfürsten waren nie zufrieden mit der bloßen Zusiche-rung der Erbfolge nach dem Abgänge des pommerschen Hcr-zogshauses und suchten fortwährend ihre Ober - Lchnshcrrlich-keit geltend zu machen, was die Pommern durchaus nicht zu-geben wollten und, waren sie dazu für den Augenblick ge-zwungen worden, immer wieder verweigerten. Wie viele List

1) Der Landtags-Rcceß vom Jahre 1472 ist der älteste noch vor-handene. Es gehören dazu der bereits angeführte Aufsatz bei Gercken,und eine Urkunde in Gundlings brandenburgischen Urkunden, S. 672.Die Behauptung, Albrecht habe die Ziese nicht gewollt, ist durchaus falsch.