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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Brandenburg unter Kurfürst Friedrich!. 189

Die Streitigkeiten mit Meklenburg trafen thcils die Priegnitz,theils die Lehns-Verhältnisse der Fürsten von Wenden zur Mark.

Das alte meklcnburgische Fürstenhaus hatte sich in zweiHaupt-Linien, erstens in die Herzoge von Meklenburg-Schwe-rin und Stargard und zweitens in das wcrlische Haus derFürsten von Wenden zu Güstrow und Waren gctheilt. Aufdie Pricgm'tz machten die Meklenburger, es ist nicht ganz klaraus welchem Grunde, Anspruch; denn obgleich KarlIV. (1373)den Herzog Albrecht von Meklenburg mit diesem Lande be-lehnt hatte, so scheint es doch nie von Brandenburg wirklichgetrennt worden zu sein.

Im Kriege beider mcklcnburgischcn Häuser gegen einan-der hatten die Fürsten von Wenden ihre gestimmten Lande dem 1415Kurfürsten zu Lehn aufgetragcn und waren dessen Vasallengeworden. Nachdem der Friede hcrgcstcllt war, schlossen schon 1418>m folgenden Jahre beide Hauser einen Vertrag auf wechsel-seitige Erbfolge nach Abgänge des Mannsstammes, ohne dieLehn-Verbindlichkeit gegen Kurbrandenburg zu berücksichtigen.

Es fehlte nicht an Veranlassung zu neuen Fehden. Bei denunablässigen Kriegen war cs den Landesherren nicht möglich,den an die Waffen gewöhnten Adel im Zaume zu halten.Häufig, bei den geringsten Anlassen und unbedeutendsten Strei-tigkeiten, sielen die Ritter mit kleinen Schaaren über die Gren-zen, um sich mit den Waffen Recht zu verschaffen. Die Nach-barcn rächten das und die Fürsten nahmen sich gewöhnlich ihrerUntcrthanen an. Bei einer solchen Gelegenheit wurde Herzog 1419Johann von Meklenburg-Stargard gefangen und musste, sooft auch seine Vettern die Fehde gegen Brandenburg erneuerten,fast zehn Jahre im Gefängnisse schmachten, bis er nothgcdrun-gen sein Land für ein brandenburgisches Lehn erklärte. Alsnun die Linie Werle oder der Fürsten von Wenden ausstarb, 1436so nahmen die Herzoge von Meklenburg das Land in Besitz.Vergeblich erhob der Kurfürst Anspruch. Durch rechtliche Aus-führung zog sich der Streit hin bis unter Friedrich II.

Erst ziemlich hoch in den sechszigcr Jahren fühlte der Kur-fürst Friedrich die Schwächen des Alters. Bereits im Jahre1437 hatte er, mit Zuziehung und ausdrücklicher Einwilligungseiner Söhne, die Verfügung getroffen und auf dem Landtage