Brandenburg unter Kurfürst Friedrich!. 179
Brandenburg, doch ohne den nothigcn Nachdruck und daher ver-geblich für den unglücklichen Huß verwendet. Wenzel em-pfand das sehr übel, aber weit aufgebrachter waren die Böh-men, Vornehme und Geringe, besonders gegen ihre Gcistlich-lichkeit, der sic mit Recht Schuld gaben, Hauptursache an derErmordung des Huß gewesen zu sein.
Als daher der Bischof von Lcutomischl, einer der Haupt-feinde der Geopferten, als Legat der Kirchcnversammlung, de-ren Schreiben nach Böhmen brachte, in welchem von der Hin-richtung des Huß, als eines Ketzers, der teuflische Meinungengehegt, Bericht gegeben und zur Ausrottung der Ketzereienaufgefodert wurde, so entrüsteten sich die Böhmen höchlich,versammelten sich mit Genehmigung des Königs auf einemallgemeinen Landtage, und über einhundert und fünfzig dervornehmsten böhmischen und mährischen Herren und Ritterschrieben der Kirchenversammlung zurück: „Ihr habt den Jo-2. Sept.Hann Huß, diesen Lehrer des Wortes Gottes, unüberführt, auf 1415falsche, lügenhafte Anklagen seiner und des Reichs BöhmenHauptfcinde, verur'thcilt und schimpflich hingerichtet, zu unse-rer und unseres Vaterlandes ewiger Schmach. Wir betheuernhiermit öffentlich, daß Johann Huß, ein rechtschaffener Mannund guter Katholik, ein aufrichtiger Feind aller Ketzerei warund nie Etwas gegen die Kirche gelehrt hat, und erklären ei-nem Jeden, wes Standes und Religion er sei, der da behaup-tet, daß in unserm Reiche kirchliche Jrrthümcr und Ketzereienwären, welche uns eingesteckt hätten, den König Sigismund aus-genommen, den wir dessen für unschuldig halten, für einen nie-derträchtigen Schurken, Vcrräther des Reichs und selbst schänd-lichen Ketzer und des Teufels Kind, überlassen die Rache Gottund wollen unsere Sache bei dem künftigen Papste fortfüh-ren, jedoch unsere Prediger ohne Menschenfurcht bis aufsBlut schützen."
So war der Fehdehandschuh hingeworfen. Zugleich schlos-sen die Stände mit Genehmigung des Königs vorläufig aufsechs Jahre ein Bündniß, um dafür zu sorgen, daß das WortGottes frei nach der heiligen Schrift gelehrt, fremde Excom-municationen nicht beachtet, die der inländischen Bischöfe vor-her untersucht würden. Einem gesetzmäßig gewählten Papste
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