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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Innerer Verfall des Ordens. 139

durfte aber nur zum Bewusstsein der Landes-Macht und zurVereinigung der einzelnen Srande gegen die Ordens-Machtkommen, um voraussehn zu lassen, was spater geschah. Dieleibeigenen Preussen wurden zwar wohl, nach verschiedenemGrade, nicht zu drückend, doch immer gegen ihre frühere Frei-heit hart behandelt, und diese war noch unvergessen. Hierzukam, daß der Orden alle Mühe und Strenge anwandte, umdie preussische Sprache und Volksthümlichkeit ganz auszurot-tcn, was ihm auch nur zu gut gelang, ohne daß er dadurchdie Liebe der nur nach und nach zu Deutschen umgcwandeltcnPreussen gewonnen hatte, denn er hatte sich eigentlich nie mitseinen Unterthancn genau vereinigen können. Er war durchRegel und Kleid, als geschlossene Gesellschaft streng vom Landegesondert und gehörte diesem nur zum geringsten Thcile durchGeburt und Erziehung einzelner seiner Mitglieder an. Viel-leicht dürfte man selbst behaupten, daß die Ehelosigkeit dieRitter aus doppelte Weise dem Lande fremd machte, sowohlwegen der Familien-Bande, die nicht geknüpft wurden, alsauch wegen des Mangels an jenem häuslichen Glücke, welchesdie Gcmüther mild macht und die zarteren Bande der Naturum erbliche Fürsten und ihr Volk schlingt, welches seine künf-tigen Herren unter sich aufwachsen sieht, sie liebt und von ih-nen geliebt wird. Ohnehin war jene frühere Begeisterung fürEntsagung längst erloschen und das Gelübde stand bloß alsdrückende Form da, welche doch nur durch ein doppeltes Verbre-chen, gegen den Orden und gegen das bürgerliche Gesetz, gebro-chen werden konnte. Allerdings erschien der Hochmeister ge-wissermaßen als Landcsfürst, aber eigentlich war doch der ganzeOrden der Herr, und hier fallt es als eine günstige Richtungder Menschen für die Monarchie auf, daß die Versehen, Ver-gehen und selbst Verbrechen der Beamteten in der Monarchie,sobald der Monarch nicht durch eigenes Verschulden das all-gemeine Vertrauen unmittelbar und gänzlich verloren hat, nichtihm, sondern dem Schuldigen selbst zur Last gelegt werden;was bei gleichen Verhältnissen dem Hochmeister nicht zu Gutekam, denn der Orden musste doch wirklich Alles vertreten wasvon ihm geschah, und auch die Schuld jedes einzelnen Mitglie-des tragen. Rechnet man noch hinzu, daß sich der Orden ge-