Übersicht der inneren Verhältnisse. 8L
Vieles unter freiem Himmel oder doch im unbeschlossenenRaume gcthan, was wir in nicht offenen Hausern und Sä-len verrichten. Es war damals größere Theilnahme an demöffentlichen Leben, daher Einrichtungen nothwendig, welchedie Kcnntm'ß desselben erleichterten. Bereits im Anfänge desvierzehnten Jahrhunderts wurden die Fürsten gcnöthigt inden Städten eine Hülfe gegen die Übermacht des Adels zusuchen. Sie schenkten und verkauften den Städten nach undnach Rechte und Freiheiten in Menge, auch um ihren Gcld-bedürfnissen abzuhelfen. Die Städte erwarben so die Vogteiund die Obergerichtsbarkcit, vereinigten sie mit ihrem Stadt-rathc, an dessen Spitze der Bürgermeister trat, und bildetenso, vorzüglich die reicheren Handelsstädte Breslau, Stralsundund Danzig, kleine Freistaaten. Ein starker Gcmeinsinn ver-einigte, der Geist der Freiheit erfüllte die Bürger zur Ver-theidigung ihrer Gerechtsame, sie waffnetcn gegen den räuberi-schen Adel und waren immer kriegsbereit, auszuzichn sobald dieSturmglocke tönte; sic widerstanden, wie (1314) Stralsund,tapfer und mit Gewalt auch ihren Fürsten, wenn diese sichEingriffe in die Privilegien erlaubten. Herzog Heinrich IV. vonBreslau hatte in seinem Testamente (1290) *) den Herzogvon Glogau zum Erben des Fürstenthums Breslau ernannt;doch die Hauptstadt entschied sich für Heinrich von Licgnitz,und dieser behauptete sich nun als Herzog von Breslau. Einreges Leben beseelte der Bürger Thätigkeit, beflügelte ihrenFleiß, und mit ihrer Hände Arbeit erwarben sie Mittel zuGenüssen, während sie die Bedürfnisse Anderer befriedigten.Der Aufwand und selbst die Üppigkeit stieg bald so hoch, daßschon Herzog Heinrich IV. von Breslau (ff 1290) verbotbei einer Bürgerhochzcit mehr als drcissig Schüsseln und vierSpiclleute zu haben ^). Selbst die Kunst gedieh, die Tochterder Wohlhabenheit und des Rcichthums. Wurde doch schon1273 vom Herzoge Heinrich IV. verboten in Breslau an-dere als massive Häuser aufzuführen, was um dieselbe Zeitdie Bürger von Stralsund beschlossen. Wohlgcbauete, selbst
1) Ungedruckte Urkunde im Dom-Archive zu Breslau.
2) Ungedruckte Urkunde im Archive der Stadt Grotkau.
Stenzel Gesch. d. Preußisch. Staats I. 0