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Buch I. Achtes Haupt stück.
Schöffen, die rechtlichen unbescholtenen Männer der Bürger-schaft, in den Städten schon srüh ein geschlossenes Collegium,fanden unter dem Vorsitze des Vogts das Urtel über streitigeGegenstände; das war dann Recht. In anderen Fällen halfdas vom Landcshcrrn bewilligte Recht der Willküren aus, dasheisst, derjenigen rechtlichen Bestimmungen, welche die Bür-ger-Gemeinde über ihre Verhältnisse nach freier Wahl traf.
* Doch reichte das nicht immer aus, daher erbaten sich die Für-sten für ihre neuen Städte das Recht älterer Städte, um da-nach im Gerichte sprechen und sich von den erfahrneren Schöf-fen derselben Belehrung holen zu können. Hauptsächlich dasStadtrecht von Magdeburg, der ältesten und bedeutendstenStadt an der Grenze der Slaven, wurde die Grundlage derStadtrcchte in unseren Ländern, und so der Schöffenstuhl inMagdeburg der Mittelpunkt der gesummten Rechtsbildung inden neuen Städten, von der Elbe bis nach Krakau und Lit-thaucn.
Diejenige Stadt welche ihr Recht einer andern mittheilte,wurde deren Obcrhvf, dahin ging der Zug (Appellation), vondort wurde Belehrung für zweifelhafte Fälle geholt. Einzelneältere, auf magdeburgisches oder lübisches Recht gegründeteStädte in den slavischen Ländern theilten ihr Recht anderenmit und wurden deren Oberhöfc, wie Stendal, Salzwedel,Scehauscn in der Alt-, Berlin und Brandenburg in der Mit-tel-, Soldin und Strausberg in der Neumark, Greifswaldein Pommern, Ncumarkt und Breslau in Schlesien, Kulm in^Preußen.
Der äussere Anblick dieser Städte zeigt schon, daß siemehr oder weniger planmäßig angelegt wurden. Den Mittel-punct bildet ein großer freier Platz, der Ring oder Markt, zudem die Hauptstraßen führen, in dessen Mitte oder an desseneinem Ende das Rathhaus und neben diesem die ursprüngli-chen Kramladen stehen, welche nach und nach zu kleinen Häu-sern erwuchsen. Säulenhallen oder Lauben der Häuser amMarkte umzogen denselben wie die Nathhäuscr besonders, ur-sprünglich der Aufenthalt bei öffentlichen Versammlungen derBürgerschaft, auch wenn offenes Gericht gehegt wurde, zumZufluchtsort gegen die Witterung; denn im Mittelalter wurde