Druckschrift 
1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

77

Übersicht der inneren Verhältnisse.

in deutsche verwandelt hätten. Schon im Anfänge des vier-zehnten Jahrhunderts starb die letzte slavisch redende Frau inRügen. Durch dieses Eindringen der Deutschen in die vonSlaven bewohnten Lander erhielt der alte Nationalhaß immerneue Nahrung, erstens, weil die deutschen Bauern vorzüglichbegünstigt und die Slaven zurückgesctzt und verdrängt wurden,zweitens, weil der deutsche Adel die Slaven als Leibeigene mitseinem Lehngute erhielt. So wurden die Deutschen als Un-terdrücker angesehen. Da auch die Fürsten deutsche Sitten ent-nahmen, so wurden sie ein Gegenstand des Widerwillens ih-rer slavischen Unterthancn, und wer von diesen konnte, zog sichtiefer nach Osten zurück, aus Vor-Pommern nach Hinter-Pom-mcrn, aus Nicdcr-Schlcsien nach Ober-Schlesien. Hier erhieltsich bei den Fürsten wie bei den Unterthanen das Slaventhumam längsten, und als der Stamm der Herzoge von Hinter-Pommern ausgestorben war, weigerten sich (1287) die Großendes Landes die Herzoge von Vor-Pommern zu ihren Herrenanzunehmcn, weil diese sich von der Vater Sitten abgewen-det und die Slaven unterdrückt hatten und Deutsche gewordenwären; sie huldigten dem Herzoge Przcmisl von Polen').Aber die Dörfer würden nicht haben gedeihen können, hatteder Schlußstein der bürgerlichen Gesellschaft, hatten die Städtegefehlt.

Fast ganz wie mit den Dörfern wurde auch bei Anlegungneuer oder Bewidmung alter, schon vorhandener Ortschaftenmit deutschem, fränkischem oder flämischem Rechte verfahren.Der Landesherr ließ selbst die Städte anlcgcn oder gab seineErlaubniß dazu. Die Bewohner des Orts und des dazu ge-hörigen Bezirks wurden ebenfalls der Gerichtsbarkeit der Ka-stellane enthoben und' bildeten nun eine freie Körperschaft, de-ren Richter der Erbvogt (rltävocmtus) mit den aus der Bür-gerschaft gewählten Schöffen war, welche jetzt das Gericht bil-deten. Erbvogt wurde der, welcher das Gesammte der erstenAnlage oder Einrichtung nach den neuen Verhältnissen über-nahm. Er bekam den dritten Lheil der gerichtlichen Strafge-

1) Vergleiche über die Deutschen in Pommern Sell I. S. 226 ff.235 ff.