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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Übersicht der inneren Verhältnisse.

oder verpfändeter Festungen und Ortschaften, oder wenn sieselbst in persönliche Gefangenschaft gcrathen waren, ferner zurWchrhaftmachung ihrer Sühne und zur Vermahlung ihrer Töch-ter, gehörten sic aber zu dem Rcichsverbandc, auch zur Bestrei-tung der Kosten der Kaiser-Wahlen und Krönungen, der Reichs-Heerfahrten oder wenn sie ihre Belehnung beim Reiche nach-suchtcn, was mit zahlreichem Gefolge und großer Pracht zugeschehen pflegte. Dies brachte bereits im Jahre 1280 dieVasallen und Städte der Marken dazu, daß sie sich gegen dieMarkgrafen statt der ausserordentlichen Bede zu einer stehen-den jährlichen Abgabe verstanden, welche jährlich ein Zehnthcilder alten ausserordentlichen Bede, von den Hufen als Grund-zins den zehnten Thcil eines Wispcls Hartkorns betrug. DieRitterschaft besaß eine bestimmte Zahl von Nittcrhufcn wegender Lehndicnste frei von Beden. Die Städte gaben dafür eben-falls eine bestimmte jährliche Summe von aller fahrenden Habe,ausser der nachher sogenannten Orbcde oder den Grundzinsen,zu welchen sic von uralten Zeiten verpflichtet waren. Ausser-ordentliche Steuern wurden aber auch hier zur Auslosung desFürsten aus der Gefangenschaft noch Vorbehalten, und wir fin-den schon 1281, daß in der Altmark die Markgrafen gcnö-thigt waren mit Zuziehung der Ritterschaft vier Ritter zu wäh-len, welche mit den Vornehmsten und Altesten des Landes ent-scheiden sollten, was den Markgrafen irgend als ausserordent-liche Beisteuer zu geben sei, womit diese sich begnügen sollten.

Die nun ordentliche stehende Bede wurde häufig verkauftoder verschenkt, sodaß in der Mark nach Verlauf von hundertJahren fast Nichts mehr von ihr in den Schatz des Landes-fürsten floß. In den nicht zum deutschen Reiche gehörigenLändern waren die durch Theilungen entstandenen vielen klei-nen Höfe der Fürsten und ihre unzähligen Kriege gegen einan-der wie der nach und nach immer höher steigende Luxus dieUrsachen der Verarmung der Landesherren, der Auflagen, desVerkaufs und der Verpfändung vieler einzelnen Rechte undEinkünfte und einer Schwächung ihres Ansehns, welche be-sonders seit dem vierzehnten Jahrhunderte immer deutlicherhervortrat. Je höher nun das Ansehn des Adels stieg, umso tiefer sank der eingeborne Bauer.