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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
Entstehung
Seite
68
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68 Buch I. Achtes Hauptstück.

Die gewöhnlichen Einkünfte der Fürsten bestanden haupt-sächlich im Ertrage ihrer Erbgüter und den sogenannten Re-galien, der Wälder, Forsten, Gewässer, Bergwerke, Salz-quellen, Münze, den Zöllen, dem Judenschutzc, in den Ge-fällen von der Gerichtsbarkeit, in Grundzinsen von den Städ-ten und Äckern, den Lehen, und in einigen andern vorbehal-tcncn Diensten und Gerechtsamen. Vieles davon wurde derGeistlichkeit, den Ritterorden, dem Adel und den Städten ge-schenkt oder verkauft, Vieles ging auf für die Dicnstmannschaftin den zahlreichen landesherrlichen Burgen und für die Besol-dung der Landvögte, sodaß oft wenig genug übrig blieb, umdie Kosten des mehr oder minder glanzenden Hofstaates, derHofdicnstlcute, des Marschalls, Schenken, Kämmerers, Truch-seß und Kanzlers zu bestreiten. Die Beschaffenheit der Ein-künfte der Fürsten gestattete ihnen nicht, an einem Orte festenAufenthalt zu nehmen. Sie reisten, wie die Könige der Deut-schen, umher und verzehrten was auf den einzelnen Hofstättenwar, und nur zu häufig entstand Mangel. Reichten die or-dentlichen Einkünfte des Fürsten nicht aus, so mussten beson-ders bei Kriegen ausserordentliche Schatzungen aufgelegt wer-den, welche bald'zu stehenden Auflagen wurden und neuenausserordentlichen Federungen Platz machten. Die slavischcnFürsten erhielten diese auf die Hufen gelegte Steuer von ih-ren eingcbornen slavischcn Unterthanen, wie es scheint, ohnederen Bewilligung nachzufuchen. Die Markgrafen von Bran-denburg und die Herzoge von Schlesien und Pommern warenin solchen Fällen, die ursprünglich wohl nur zur Vertheidigungdes Landes stattfanden, genöthigt die Geistlichkeit, den Lehns-adcl und die Städte bittweise um eine Beisteuer oder Bedeanzugchn, denn obgleich diese drei Stände noch keine geschlos-sene Körperschaft, wie später, ausmachten, so war es doch na-türlich, daß mit ihrer Zuziehung der Landesherr auf den Land-tagen die öffentlichen Angelegenheiten bcricth und entschied,und daß er sic um eine Steuer ansprach und bat, weil er sieweder zwingen konnte sic zu geben noch ein Recht dazu hatte.

Nach und nach vervielfältigten sich die Foderungcn derFürsten und sie verlangten ausserordentliche Steuern, nicht nurallgemein im Kriege, sondern auch zur Auslösung verlorner