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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Brandenburg unt. Mkgf. a. d. Hause Anhalt. 61

weckte. Unterjocht konnte das Vaterland von den Fremdennur darum nicht werden, weil überall gewaltige Kriegsbereit-schaft und rüstiges Waffenleben selbst aus den Fehden der Deut-schen gegen Deutsche sich immer wieder erneuerte, und weildie Nachbarländer in ihrem Innern aus ziemlich gleichen Ur-sachen nicht viel minder zerrüttet waren als Deutschland selbst.

Bei herannahendem Alter, auch wohl um die beiderseitszahlreiche Nachkommenschaft zu befriedigen, theilten, wie es da-mals gewöhnlich war, die beiden Markgrafen ihre Länder so,daß einer die Thcile machte, der andere wählte. Mchreres Un-zertrennbare, wie die Verhältnisse zu den Landes-Bischöfen undzu Pommern, war beiden Brüdern und deren Linien gcmcin-! schaftlich. Jeder erhielt in den einzelnen Provinzen besondere

Stücke, doch so daß das gesammte Land mit allen späteren> Erwerbungen ein Ganzes blieb, welches später mit dem Er-

löschen der einzelnen Zweige wieder vereinigt wurde. Allesdieses wurde mit großer Rechtlichkeit ausgeführt, die Einigkeitz durchaus nicht gestört, und diese Fürsten gaben ein bei Privat-leuten in unbedeutenden Verhältnissen seltenes Beispiel gegen-seitigen Vertrauens ').

! Seit der Theilung des Hauses der Markgrafen in zwei Linien,^ deren jede zahlreiche Glieder hatte, wie denn allein Johann I.

sechs, Otto III. vier Söhne hinterlicß, verfiel die Macht vonBrandenburg dennoch nicht, wie sonst unter gleichen Umständengewöhnlich war, wie in Schlesien, Pommern, Polen geschah,! sondern stieg fortwährend immer höher. Dies kam daher, weil! unsere Markgrafen aus dem anhaltischen Stamme nicht wiespäter die Baiern und Luxemburger uneinig waren, sondernwie die Hohcnzollcrn fest zusammenhielten, einander bei jederi Gefahr unterstützten, Alle für Einen, Einer für Alle standen^ und unter sich so viele kriegerische, unternehmende und ausge-j zeichnete Herren jeder Art zählten wie wohl wenige der zahl-reichen deutschen Fürstenhäuser. Es bewährt sich hier rechtdeutlich, daß es weniger die Formen sind, welche den StaatenGedeihen und Kraft geben oder den Untergang bringen, son-dern die Gesinnungen der Menschen, hier der Fürsten, welche

1) Gerckcn, vermischte Abhandlungen, Band III.