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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Brandenburg nnt. Mkgf. a. d. Hause Anhalt. 57

Lcbus, welches sich bis tief in die jetzige Mittclmark und aufdem rechten Odcrufcr von der Warta zum Postumbach,Meiste bis Schidlo erstreckte, gehörte damals dem HerzogeHeinrich dem Bärtigen von Breslau, dem Gemahle der hei-ligen Hedwig. Im Streite über einige Kauflcute, welchevon Thüringen aus nach Breslau handelten und in Schlesienberaubt worden waren, hatte der junge, kühne Gemahl derheiligen Elisabeth, Landgraf Ludwig IV. von Thüringen, derals Vormund des Markgrafen Heinrich zugleich Meissen unddie Lausitz regierte, mit starker Macht das Land Lebus erobert.Kaiser Heinrich V. hatte dasselbe schon vor hundert Jahren,als er gegen Polen zog, dem Hochstifte Magdeburg geschenkt,phne daß dieses zum Besitze gelangt wäre. Jetzt ließ sichder Erzbischof Albert seine Rechte vom Kaiser Friedrich II.bestätigen und erhielt das Land wahrscheinlich vom Landgra-1226fen Ludwig, dem die Behauptung der entfernten Eroberungzu schwierig sein mochte, Heinrich der Bärtige von Breslaueroberte jedoch Lebus wieder, sein Sohn, Heinrich der Fromme,kämpfte um dasselbe mit dem Erzbischöfe Wilbrand von Mag-1238deburg, nach seinem Tode bei Wahlstadt erhielt sein Sohn,Koleslaus der Wilde, nebst Licgnitz auch Lebus. Im Kriege 1241mit seinem Bruder Heinrich III. von Breslau verpfändeteund verkaufte er deutschen Fürsten und Rittern mehrere Lheileseines Landes, und so gelang es unseren Markgrafen in den 1250Besitz von Lebus zu kommen, welches seitdem für immer vonSchlesien abgerissen wurde. Sie thcilten das Land mit dem 1252Erzbischöfe von Magdeburg und gründeten die Stadt Frankfurt 1253an der Oder'). Nicht minder glücklich waren sie gegenPommern, welches zu dieser Zeit mehrern Fürsten gehorchte,über welche die Markgrafen die ihnen vom Kaiser Friedrich II.bestätigte Lehenshcrrlichkeit in Anspruch nahmen. Schon imLahre 1235 trat ihnen Herzog Wratiflav von Deminin dasLand Stargard bis zum Tollcnsee ab und erkannte sich alsihren Vasallen. Markgraf Johann erlangte, nach harter Fehde, 1253vom Herzoge Barnim zu Stettin die Anerkennung der Lehens-

1) Die gründlichsten Nachrichten hierüber hat Wohlbrück in seinerGeschichte von Lebus Bd, I,