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1 (1830) Vom Jahre 1191 bis 1640
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Einführung d. Christenthums bei d. Slaven. 23

bei der Nation erworben hatte, eS wagen die Verletzung derkirchlichen Fasten mit dem Ausbrechcn der Zahne zu be-strafen und zugleich die Bauern gegen den Druck des Adelszu schützen, dessen Macht ihm selbst gefährlich zu werden dro-'hete. Überhaupt hatten diese slavischen Fürsten, seitdem dasChristenthum bei ihnen cingcsührt worden war, eine ausge-dehnte, erbliche, durch das herkömmliche Anschn des Adelsnur unbestimmt beschrankte Staatsgewalt, welche erst späterdurch Lheilung der Lander und durch innere Kriege wiedersehr geschwächt wurde ').

Fünftes Hauptstück.

Gründung der Mark Brandenburg.

längst hatten sich die Sorben, Polen und Pommern zumChristenthume gewendet, nur die Leutizcn und Obotriten wi-derstanden noch. Mehrmals hatten die Markgrafen der Nord-mark. die slavische Hauptfeste Brandenburg erobert und wiederverloren. Sehr oft waren die Lander der jetzigen Mittclmarkund Meklenburgs vergeblich durch die Deutschen verheert wor-den, bis cs nach der Mitte des zwölften Jahrhunderts demMarkgrafen Albrccht, den seine Zeitgenossen den Baren, auchden Schönen nannten, endlich gelang hier die Herrschaft derDeutschen und des Christcnthums für immer fcstzustcllen. Erist der eigentliche Gründer der brandenburgischen Macht ge-worden.

Dieser tapfere, kluge und glückliche Fürst war ein Sohndes reichen Grafen Otto von Ballenstadt, aus dem alten Hauseder Grafen des Schwabengaucs, welche dann von der Burg

I) Ausser den schon angeführten Schriften ist im Allgemeinen fürdie Geschichte der Slave», Schlesiens, Pommerns und LitlhauenS, Geb-hardts allgemeine Geschichte der Slaven und Wenden benützt worden.