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Buch VI. Zweites Hauptstück.
zu verlassen, und trug der Kammer auf, an ihre Stelle guteChristen zu suchen, die den Svldatenstand nicht verabscheueten').In Königsberg jedoch sollten sie eonvivenüo geduldet werden,doch besonders Woll-, und Zeugfabriken anlegen (22. Sept.1732). Auch die früher duldsamer behandelten Unitarier oderSocinianer in Preussen schrankte er streng aus das ihnen von sei-nen Vorfahren ertheilte Privilegium ein, und wollte ihnen kei-nen förmlichen Gottesdienst unter Leitung eines Predigers undSchulmeisters gestatten ^).
Aus gleicher Quelle, scheint es, floß eine andere Verfü-gung. Als der Generalsiscal anzcigte, auf dem Gute des Ge-nerals Linger habe ein Prediger gegen den König und denGeneral ehrenrührige Reden ausgestoßen und sei ein Socinia-ner, so verfügte der König eigenhändig: „Was er wider michgesprochen hat, vergebe ich ihm und hoffe, Linger werde eingleiches thun; ist er aber ein Socinianer, so soll man ihn ein-mauern." Natürlich leugnete der Geistliche, ein Socinianer zusein, was auch nicht bewiesen werden konnte, weil der Gene-ralsiscal seine Denunciation nur auf mehrere zweideutige Wortegründete, deren sich der Prediger in Gesellschaften bedient ha-ben sollte^). Auch der Pastor Baumgarten in'Halle wurdeihm angegeben, ein Socinianer zu sein, das heisse, Grundsätzevon Leuten zu haben, die es mit der ganzen christlichen Kircheaufnähmen. Der König, welcher nicht zweifelte, daß Baum-gartcn ein sehr langer, kräftiger Mensch sein müsse, ließ ihnsogleich kommen, um ihn als Unterofsicier in sein Leibregimentzu nehmen, fand aber zu seinem großen Erstaunen nur einenkleinen schwächlichen Mann, und sagte daher zu ihm: „Gehe erin Gottes Namen und lehre er fleißig fort, er kann kein Socinia-ner sein, er wäre mir der Mann danach, der es mit der ganzenchristlichen Kirche aufnehmen wollte, dazu ist er viel zu schwach')."
1) Baczko VI. S. 427. Vergl. Faßmann I. S. 912, welcherdenselben Grund der Vertreibung der Mcnnoniten angibt. Vergl. Bo-ro wski preussische Kirchenregistratur S. 99.
2) Borowski preussische Kirchenrcgistratur S. 248.
3) Benckcndorf II. S. 76.
4) Denkwürdigkeiten der Mark Brandenburg v. 1.1799. Lhl. I. S. 391.