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3 (1841) Von 1688 bis 1739
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Buch VI. Zweites Hauptstück.

weiß cs aber und ist voll davon, daß er Gott Rechenschaftschuldig. Das allein beugt zuweilen seinen Eigenwillen, odererhalt ihn auch fest, wenn er schwankt, macht ihn zuweilenscharfer, als er ausserdem gewesen wäre. Er hat gelesen:WerBlut vcrgiesst, dessen Blut soll wieder vergossen werden" undbegnadigt daher um Blutschuld nie. Doch ist er auch von Naturstreng, oft hart, gereizt auch grausam'), nicht als hatte erVergnügen daran, sondern weil er nach seiner durchgreifendenArt meinte, es sei so recht und sich dann daran gewöhnte. Erwar aber so gegen Jedermann, gegen seine Gemahlin und Kin-der, die er übrigens liebte ^), gegen seine Beamteten vom Schrei-ber bis zum Minister, vom gemeinen Soldaten bis zum Ge-nerale, gegen den Edelmann wie gegen den Bauer, gegenGeistliche und Weltliche. Jedem soll und zwar von Jedem seinRecht werden, auch von ihm, nur nicht gegen ihn denn erist das Recht selbst und dessen von Gott eingesetzter Verwalter.Er ist immer überzeugt, daß er recht habe und verfährt darumeben ohne Scheu. Es ist schwer, fast unmöglich, ihn vomGcgentheile zu überzeugen. Er handelt völlig, als wenn derStaat nur seinetwegen da wäre, allein eben so auch, als wenner nur seines Staats wegen lebte. Beide sind in seinen Ge-danken und Handlungen unzertrennlich. Sein in kurzen Sä-tzen, oft nur in wenigen Worten am Rande der ihm gemach-ten Berichte, Vorstellungen, Gesuche von ihm eigenhändig aus-gedrückter Wille ist Bescheid, Gesetz, von dem keine Berufung,dem sofort gehorsamt werden muß^). Sein Federstrich ordnet

1) Morgenstern S. 140 bezeugt, daß ihn auch die Großen da-für hielten und führt das schreckliche: il kaut äonnsr uns victime audourreau an. Man vergleiche weiter unten die Darstellung der Justiz-verwaltung unter Friedrich Wilhelm I.

2) Das lasst sich nach dem, was wir in den löl^mvires äs LareitllI. x. 189, Z13 u. mehreren anderen Stellen lesen, durchaus nicht bezwei-feln. Die Verfasserin schont ihren Vater wahrlich nicht und verdient daherhier allen Glauben, da sie Thatsachen anführt. Selbst den Kronprinzenliebte er mehr, als dieser ihn. Seine ungemeine Heftigkeit verunstaltetefreilich sein Verhältniß zur Gattin wie zu den Kindern.

S) Man sehe 191 derselben in Försters Friedrich Wilhelm I. Ur-kundenbuch 1. S. 33 ff.