Druckschrift 
Nachtr., 2 (1825)
Entstehung
Seite
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Diese besaßen Rechte/ von denen sie behaupteten/ daß sie über allesMenschengedenken hinauSreichcen, daß sie ihnen nie entzogen werdendürsten. Sie repräsentirten Ihre Nation/ waren die Nachfolger derHäupter eines Volkes/ das sie angeführt und beherrscht hatten undnun selbst jetzt diese Häupter. Die Mitglieder der Versammlungenwürden nur mit Bewilligung des Fürsten sich vereinigt haben, an«statt daß die Stände selbst eine Art von Bewilligung durch IhrDon gratuit ausübten.

Die Provinzialversammlungen leisteten nicht, was man von ih»nen erwartete. Jede sah nur auf ihre Provinz und strebte sie sowenig als möglich zu den allgemeinen Lasten beitragen zu lassen.ES waren kleine republikanische Bundesstaaten, welche sich zu isoli«ren, ihre Interessen von den Interessen des Staats zu trennentrachteten. Herr Hennet hat in seiner Theorie der Steuern durchThatsachen bewiesen, daß es sowohl für das lokale als für daö all«gemeine Beste keine nachrheiligcre Einrichtung geben könne.

Es wäre Unrecht, Neckern wegen des Resultats anzuklagen.Seine Absicht war immer löblich. Allein es blieb ein großes Un«ternehmen, Privilegien zu entziehen und zu erchrilen eine zwei«fache Klippe, an welcher er nothwendig scheitern mußte.

Wir haben bereits gesagt, daß nach unsrer Ansicht der Pane«gyrirus NeckerS und Webers Memoiren nicht ans einer und dersel«ben Feder geflossen seyn können, da in den letztem alle Unterneh-mungen des Ministers mit so viel Bitterkeit beurcheilt werden.Wir wollen diesen Gegenstand so gut als es nur immer möglich Ist,zu berichtigen suchen. Bei dem Prozesse, den Weber mit den Te«brüdern Baudouin, die seine Memoiren ohne sein Vorwissen heraus«gegeben hatten, führte, kam (in der Sitzung vom 16. August 1823) beidem Tribunal der korrekcionellen Polizei ein Brief des Herrn Lally»Tollendal zum Vorschein, worinnen der edle Pair erklärte, daß blosdie ersten drei Kapitel dieser Memoiren von ihm herrühren, wohin-gegen die Herausgeber versicherten, daß sie nur wcggestrichen, sichaber keinen Zusatz erlaubt hätten. Was wir oben angeführt haben,steht im dritten Kapitel. Es möge jetzt noch eine andere Stelleaus eben diesem Kapitel zn Anfänge desselben Seite 269 folgen:Neckern verzehrte immerfort die Begierde, Frankreich zu beherr-schen. Man weiß nicht, ob diese Tollheit, die eben so sehr denunruhigen Kopf als den Pedanten in ihm bezeichnet!, mehr von derallgemeinen Sitte der Bewohner seiner Vaterstadt, oder von einerbesondcrn Neigung herrührte, die er mit allen Mitgliedern seinerFamilie gemein hatte. Seit dem berüchtigten Compce-rendu, dasim Jahre 1781 herauökam, ist kein Jahr verflossen, in welchemnicht diese Familie mit irgend einem neuen Erzeugnisse über Frank-