Druckschrift 
Nachtr., 2 (1825)
Entstehung
Seite
25
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anderes Mittel gebe, als seinen Degen zu zerbrechen. Jetzt unter-zeichnet er seine Thronentsagung und sendet sie durch den Herzogvon Vicenza ab. Den Augenblick nachher verlangt er die Urkundezurück, aber sein bevollmächtigter Minister konnte nichts mehr lhun,er hatte sie schon übergeben. Inzwischen erscheint der Traktat vom11. April, von welchem hier Rede ist. Napoleon will davon nichtswissen, aber je langer er zaudert, desto mehr verringern sich dieMittel zu seiner Rettung. Seine Thronentsagung stand schon in

allen öffentlichen Blättern, die bei Napoleon verbliebenen Truppensind bereits davon unterrichtet. Fontainebleau wird jetzt zu einemGefängnisse, dessen sämtliche Ausgänge von den Alliieren bewachtsind. Die französische Armee entfernt sich. Dies ist nun der Au.genblick, in welchem Napoleon sich das Leben nehmen will, wie wir(h. 4.) bereits umständlich berichtet haben- Da sein Versuch aberohne Wirkung bleibt, so steht er auf, kleidet sich an und noch amMorgen des 13. April versieht er den Traktat mir seiner Unter«schrift *). Mithin kann er denselben nicht so ganz verläugnen,wohl aber mit Recht behaupten, daß man die Bedingungen Kessel«ben nicht gehalten habe. „Der Kaiser Alexander hatte die Groß,muth so weit getrieben, daß er in dem Traktate selbst an den mi-litauischen und den Civil-Hausecat Napoleons gedacht hatte. Erverlangte, daß er, gleich als läge er auf dem Sterbebette, tcstamen.tarische Belohnungen dikciren möchte.^ Nach dem neunten Artikelwaren hierzu zwei Millionen ausgesetzt. Die nähere Bestimmung,auf welche Weise diese Summe vertheilc werden solle, ist demTraktate beigesügc, aber es ist nichts bezahlt worden. „Man muß,sagt der Autor, von welchem wir diese Umstände entlehnen, zurSchande der europäischen Diplomatik bemerken, daß die Großmuthdes Kaisers Alexander ohne Erfolg geblieben ist. Die Vermächt-nisse, welche Napoleon in seiner Umgebung verchcilke, sind unbe«richtig! geblieben und die Legatarien haben in der Unterschrift dergrößten Fürsten nicht einmal jene sichere Bürgschaft gefunden, welchedie einfache Unterschrift zweier Nocarien bei Privatpersonen in denunbedeutendsten Dispositionen dieser Art gewährt "*).

bleinolre» 3u L. kUn. S. 258-Ebendaselbst, S. 252. Note.