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Nachtr., 2 (1825)
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§. 78.

Sitten deS Regenten und Ludwig deS Fünfzehnten,s. August 1816.

Er rechtfertigte Ludwig den Fünfzehnten wegen gewisser Beschuldigungen,die zugleich sehr die Person eines seiner ehemaligen Adjutanten betrof-fen haben würden. Bd. 7 . S. Y2.

Der ehemalige Adjutant, von welchem hier Rede ist, war Herrvon Narbonne. Die angebliche Rechtfertigung mußte in einer re!»nen, einfachen Abläugnung bestehen. Was die Vergleichung derSitten des Regenten und Ludwig deS Fünfzehnten betrifft, so dünktmich, sollte man beide Epochen mit einem dichten Schleier bedecken.Die erstere war viel trauriger, durch die Zerrüttung des Glückes sovieler Familien, und gab wegen der Sittenlosigkeit, die gleichsam zueiner wahren Doktrin geworden war, ungleich größeres Aergerviß.Hiernächst stand das Schändlichste was man je gesehen hat, derKardinal Dubois stand an der Spitze, ein Mann, der jede Art vonVerdorbenheit in sich vereinte. Wenn man bedenkt, daß er, nichtzufrieden mit dem Erzbisthum Cambray, den Einkünften mehrererAbteien und seiner Stellen, auch noch als Spion eine Pension vonEngland bezog, so muß man seinen Namen zu den verworfenstenzählen und ihn für einen der niederträchtigsten Menschen erklären.Wie Schade, daß der liebenswürdigste von allen, der Herzog von-Orleans, In solche Hände gefallen war!

Der Unterschied der Sitten ln beiden Epochen besteht vornäm-lich darinnen, daß man in der ersten jede Art von Schaam betSeite setzte und In der letzten doch gewissermaßen den Schein be-achtete. Wenn man der Pfalzgräfin, Philipps Mutter, glaubendarf, so hatten die Vornehmen des Hofes dieses Fürsten einen sehrausgezeichneten Geschmack.

§. 7S.

Gustav.

7. August 1816.

" Gustav zeigte sich «IS meinen großen Gegner und zog durch ganz Deutsch-land, um Alles gegen mich aufzuwiegeln. Bd. 7. S. Y5-

Folgende Anekdote von diesem Fürsten, deren Wahrheit manverbürgen kann, ist um so sonderbarer, da sein Betragen dabei ganzunerklärlich erscheint.

Als Napoleon noch erster Konsul war, wurde ihm Herr vonBourgoing zum Gesandten am dänische» Hofe vorgeschlagen. ErL. §. Tageb. Nachtr. lk. ^2