189
Verantwortung von dem Beschuldigten. Er läugnete stand-haft nnd beschönigte seine schnelle Abreise von der Messe,die ihn sehr verdächtig machte, durch Angabe eines tadel-losen und nicht unwahrscheinlichen Bcwegungsgrundcs, deraber freilich auch so beschaffen war, daß er ein leerer Vor-wand scyn konnte. Dafür erklärte ihn Arbogast und ruhtenicht, bis eine Commission ernannt ward, alle Winkel desSchlosses Bärcnfels genau zu durchsuchen, ob das in Streitbefangene Kind vielleicht dort verborgen sey. Es fandsich nicht. Der Verklagte ward, wegen gänzlichen Man-gels gültiger Schuldbcweise, freigcsprochcn. Herr von Ru-nenstein setzte nun in den Zeitungen einen Preis von zwei-tausend Thalern auf die Entdeckung einer Spur von sei-nem verschwundenen Sohne; aber niemand meldete sichmit einer brauchbaren Nachricht. Ein liederlicher Vaga-bund brachte ihm zwar eines Tages ein Knäblcin, das erin einem Walde gefunden haben wollte; es hatte jedochmit dem kleinen Ludolph nicht die geringste Aehnlichkcit,sondern war, wie man nachher erfuhr, des Landstreicherseigenes Kind, das er um ein so nettes Sümmchen zuverkaufen gedachte.
Christine und ihr Pflegling waren und blieben verloren.