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1 (1847) Die unsichtbare Loge : 1ster Theil
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stieße die ältesten Publizisten vor den Kopf, wenn er seineSchulden abtrüge; nun kann er, der sa der bloße Repräsen-tant und die abgcdrückte Schwefelpaste des Regenten ist, un-möglich Rechte haben, die dem Urbilde abgehcn, folglich wirdnicht bezahlt. Zweitens: der Fürst ist oder wir dürfenunfern akademischen Nachmittagstundcn kein Wort mehr glau-ben der wahre summarische Inbegriff und Repräsentantdes Staates (wie wieder der Unvo/ü ein Repräsentant desRepräsentanten ist oder ein tragbarer Staat im Kleinen)und stellet folglich jedes Staatsglicd, das ihm einen Kreuzerleihet, so vor, als wenn er's selber wäre; mithin leihet ersich im Grunde selber, wenn ein solches zu seinem rcpräscnti-renden Ich gehöriges Glied ihm leihet. Gut! man gestehteS; aber dann gestehe man auch, daß ein Fürst sich so lächer-lich machen würde, wenn er seinen eignen LandcSkindern wie-der bezahlen wollte, als sich der Vater des Generals So-bouroff machte, der die Kapitalien, die er sich selber vor-strcckte, sich ehrlich mit den landesüblichen Interessen heim-zahlte und sich nach dem Wcchselrccht bestrafte. Woher käm'es denn als aus der Verwandtschaft mit dem Throne unddessen Rechten, daß sogar Große im Verhältniß ihres Stan-des und ihrer Schuldenmasse salliren dürfen? Oder warumist ein gerichtliches Konsens- oder Hypothckenbuch der rich-tigste Hofadreßkalcndcr oder -ilmmme i-ov-il?

Drittens: der geflicktcste Untcrthan kann sich von seinemFürsten Anstandbriefc oder Moratorien verschaffen; wer sollsie aber dem Fürsten geben, wenn er's nicht selber thut? Undthut er's Gewissens halber nicht: so kann er sich doch wenig-stens alle 5 Jahre ein erneuertes Quinq uennell bewilligen.

Einen vierten Grund wüßt' ich aber nicht.