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Dreisahr diese Wegdünstung, — sic, die doch nach „Langcnsgeistlichem Recht" dem Konsistorialrath, der'S selber in sei-ner Büchersammlnng hat, nachziehen müßte, wenn er Lan-des verwiesen würde, gesetzt sogar, in den Ehepaktenhätte sic sich ausbedungcn, zu Hanse zu bleiben. So redetLange mit den Männern aus der Sache. In der großenWelt, wo ächte Keuschheit und Viclwifscn und also auch Phy-siologie zu Hause ist, traktirtc man den Punkt längst mit An-stand und Verstand und trieb Gewissenhaftigkeit weit. Dennda ein Mann allda an seiner Gemahlin 3 Jahre nach demVcrmählungfest nicht ein Apothckerloth Blut, nicht einedünne Vene, worin's läuft, mehr von der alten auszuspürenhofft; da er mithin die wcggcwanderten Thcile seiner gutenGemahlin an seder andern viel eher und sicherer wicderzu-sindcn glaubt als an ihr selbst; da er also vielmehr Liebezur ankopulirtcn für eigentlichen Ehebruch an ihr und mitihr halten muß — und genau genommen, ist's auch so —:so ist's ihm setzo hauptsächlich um reine Sitten zu thun; erläffet also zwar derjenigen Sammlung von Pulsadern, Ner-venknoten, Fingernägeln und edlern Thcilcn, die man ins-gemein seine Frau benennt, seinen Namen, seinen halbenKredit und seine halben Kinder, weil man überhaupt in dergroßen Welt ungern öffentliche Verbindungen öffentlich auf-hcbt und lieber am Ende an tausend aus Luft geflochtenenKetten geht; aber das gestattet ihm seine Achtung für Mo-ral und Publikum nicht, eine und dieselbe Wohnung — Ta-fel — Gesellschaft mit einer Frau zu haben, die einen an-dern Körper hat; er erscheint sogar (welches vielleicht zuskrupulös ist) ungern mik ihr öffentlich und enthält sich we-