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1 (1847) Die unsichtbare Loge : 1ster Theil
Entstehung
Seite
84
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bettcs und der des Ehebettes so verschieden sind, von derSache denken? ich meine, wenn z. B. ein ganzes weib-liches Konsistorium (z. B. die Frau Konsistorialpräsidentin,die Vicepräsidcntin, die Konsistorialsckretärin) nach 3 Jah-ren auf dem Kopfkissen ein ganz anderes männliches Konsi-storium antrifft, als das aufgelöste war, das die Ehe ver-sprach: was soll eine Frau da anstellcn, die, wenn's eineKonsistorial-Hälftc ist, recht gut weiß gabt Sic, sag'

ich, die es hundertmal über dem Essen gehört haben muß,daß eine solche Entweichung des männlichen Körpers eineverfluchte bösliche Verlassung oder llL86i-tio malitiosa ist,die sie von ihren Ehepflichtcn ganz losknüpset und cskann vollends eine solche Strvhwittwe gar Lutherum llv causismawimoiin gelesen haben und sich daraus entsinnen, daß ereiner böslich Verlassenen nach einem oder einem halben Jahreeine neue Ehe nicht verbeut. .... Sich in besagte neueEhe zu begeben, wird offenbar die erste Pflicht und Absichteiner solchen Verlassenen scpn; da aber der neue restirendeEhemanns-Körper nichts für den fortgedünsteten kann: so wirdsie es, um ihn nicht zu kränken, ohne sein Wissen und ohneNachsucht thun, wenn er ctwan auf der Börse ist oderauf dem Katheder oder auf der Messe oder zu Schiffe oder hinter dem Sessiontisch oder sonst aus.

Inzwischen ist der Mann kein Narr, sondern so viel hater von der Physiologie allemal innen, daß auch die Frauihren Körper eben so oft als ihre Mägde tausche; mithinbraucht er auf nichts zu passen. Nov. 22. c. 25 reicht ihmdas Recht der Ehescheidung schon, wenn sie aus eine Nachtvon ihm gelaufen; hier aber ist die Konsistorialräthin garauf immer weg gedünstet und repctirt noch dazu in jedem