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seln weggenommen nnd bis zur Entscheidung der Sacheunter gerichtliche Aussicht gestellt werde.
Ein tüchtiger Braten, den Barbara zu rechter Zeit undStunde in die obrigkeitliche Küche sandte, benahm diesemsonderbaren Gesuch seine Lächerlichkeit, und es fand aufder Stelle geneigtes Gehör. Valentin ward, als ein ver-dächtiger, mit keinem Reisepaß versehener Landstreicher,aus Ursels Behausung abgeholt und in leidlichen Gewahr-sam gebracht, che sie ihm noch ihre brennende Liebe ent-deckt hatte.
Der Prozeß begann; die Güte ward fruchtlos gepflogen;alle Welt war neugierig auf den Ncchtsspruch. Er lau-tete, aus dem labprinthischen Aktcnstpl in verständlichesDeutsch übersetzt, folgender Maßen:
„Weder Klägerin noch Beklagte können aus Valentin„Schlendern einen rechtlichen Anspruch begründen. Er„selbst aber hat natürlicher Weise die Freiheit, eine„von beiden zur Gattin zu wählen; und es kann„ihm allenfalls, um der Fortsetzung dieses aben-teuerlichen Streites vorzubcugcu, eine gerichtliche„Erklärung darüber abgcfordert werden."
Als diese Sentenz den beiden mannsüchtigen Weibernpublicirt wurde, schimpften sie wie Rohrsperlinge auf dieUrtheilsverfasser, und bezeigten Lust, gegen den ungünsti-gen Ausspruch derselben irgend ein Rechtsmittel cinzu-wendcn. Aber der Richter, ein redlicher und uneigen-nütziger Mann, schreckte sie durch die Vorstellung, daßsicher in der zweiten Instanz nicht anders gesprochen wer-den würde, von diesem Vorhaben ab. Sie beruhigtensich bei dem Urthel, und baten dringend, den nächstenTag zum Termin der Brantwahl zu bestimmen. Das