-»V 317 S«-
Auf diese Ausflucht, um die schnellen Schritte des nahenTodes zu hemmen, war das Gericht schon vorbereitet.Man hatte bei dem Jnqnifitcn einen im Gcfängniß ent-worfenen Brief an einen Hofprcdiger in Stockholm gesun-den, worin er schreibt: „Ehe ich mich zu einem schimpf-lichen Tode schleppen lasse, muß ich aus zwei Ucbeln daskleinste wählen und mich, um mein Leben zu fristen oderzu retten, zur katholischen Religion bekennen." — Es wur-den daher zwei lutherische Geistliche, die ihn vorher schonoft auf sein eigenes Verlangen besucht hatte», zu ihmgesendet, um ihm Gegenvorstellungen zu thun. Sie rich-teten aber nichts aus, sondern er blieb bei seinem Verlan-gen nach einem katholischen Priester.
Dieser ward ihm auch endlich drei Tage vor seinemTode zugelassen. Das erste Wort, das er mit dem Geist-lichen sprach, war der Antrag, für ihn, als einen ganzunschuldigen Mann, bei dem Landesherrn um Gnade zubitten. Jener aber, der hierüber schon Vcrhaltungsbefehlehatte, schlug diese Forderung ab und ermahnte ihn, sichaller vergeblichen Lcbenshoffnungen zu entschlagen und blosan seinen nahen Tod zu denken.
Als er hierauf plötzlich wieder taub wurde, schrieb derGeistliche seine Ermahnung aus eine Tafel und hielt sieihm vor. Er las sic laut ab und sagte dann: „Man gebemir Feder »ud Dintc, um mein Sündenregister aufzuscßcn.Es ist aber lang und ich brauche daher mehr Zeit zurBuße, als man mir zugcsichcn will." — Der Geistlicheschrieb wieder auf: „Es sep nur eine allgemeine Beichteuöthig. Er sollte sich also dazu bequemen und sich nichtmit falschen Erwartungen täuschen, sein Lebensziel zu ver-längern." Dennoch bestand er hartnäckig auf seiner For-