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vorhanden, der den schwächsten Schatten eines Verdachtesauf ihn warf.
Das brachte denn endlich die Richter auf die Vermu-thung, daß wohl niemand anders als Karl, der stadtkun-dige Verschwender, die That verübt haben möchte- Manließ ihn höflich vorladcn, versuchte mit den sanftesten Wor-ten , ihn zum Geständniß zu bringen, und versprach ihmsogar völlige Straflosigkeit. Er aber lächelte die gutenHerren an und sagte: „Wie können Sie so Arges vonmir denken? Was hätte mich bewegen sollen, meine guteMutter zu bestehlen? Sie kam allen meine» Wünschenzuvor, und gab mir mehr, als ich verlangte und brauchenkonnte." —
„Das letzte wohl nicht;" fiel ihm der Obcrrichter in'sWort. „Sic könnten allenfalls Millionen bezwingen."
Nach dieser strafenden Bemerkung entließ man ihn.Bald nachher setzte man auch den schuldlosen Diener inFreiheit. Als er aber seinen Dienst wieder antreten wollte,wies ihn Karl mit harten Worten aus dem Hause.
Die ganze Erbschaft betrug, mit Jnschluß eines kleinenLandgutes, nicht mehr als zwanzig tausend Thaler. DasGütchen hatte eine sehr angenehme Lage, und die dazugehörigen Ländereien waren vorthcilhast verpachtet; den-noch war cs sogleich nach dem Antritt der Erbschaft umeinen Spottpreis verschleudert, und das empfangene Kauf-geld verjubelt und verspielt.
Seine Verschwendung übersprang bisweilen die Schran-ken der Vernunft so weit, daß er beinahe wahnsinnigschien. Davon ein einziges Beispiel!
Es waren eben damals die kursächsischcn Kassenbillets