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8 (1848) Siebenkäs : erstes und zweites Bändchen
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Christen kann ihnen das Vieh, das sie amSchabbes*) nichtzur Arbeit erniedrigen dürfen, vertreten und die nöthigenSpann- und Handdienste leisten, und wem wollen sie, gleichden alten Republikanern, Arbeit und Handwerke übertragen,als unS, gleichsam ihren edlern Heloten und Sklaven, fürwelche sie daher gewiß mehr Schonung haben werden als für

ihre bisherigen untreuen Wechselschuldner?-

Ich kehre zu unserm Armenadvokaten zurück und berichteweiter, daß er Morgens am Martinitage kein Kaufgeld er-halten konnte und folglich auch keine Martinsgans dafür.Lenettens Jammer über die entflogene Gans ihrer Konfes-sion muß man selber fühlen. Die Weiber welche weni-ger nach Essen und Trinken fragen als die besten aszetischenPhilosophen**), ja mehr nach diesen selber als nach jenen sind gleichwol nicht zu bändigen, wenn ihnen gerade ge-wisse chronologische Lebensmittel entgehen; ihr Hang zubürgerlichen Festlichkeiten macht, daß sie lieber Festlieder und

Das Vieh darf am SchabbcS gar nichts tragen; sogar dieLäppchen der Unterscheidung werden den Hühnern abgc-nommcn; so muß der Jude nur Unjuden melken lassen;nicht einmal Thau oder Staub darf er von sich abkehren.Der Jude, oder altes und neues Judcnthum. B. 2.S. 48 l re.

Es ist Pflicht zweiter, verbesserter Auflagen, hier die-lust der Damen an Hoftafeln auszunehmen. Lange Siz-zung, lange Weile, lange Gewohnheit und Tischgefällig-keit legen ihnen so viel in den Mund, als etwa der kan-tischc Magen eines magern Philosophen vertrüge; aberkein Kurialmagcn. Jndeß gehören eben Uuvcrdaulichkeitenunter die bonnears, welche Hofdamen zu machen haben.