58
tung — und den Erlanger und sagte: „da sieh deinen tute-larischen Hallunken!" —
In allen diesen Blättern standen die Parallelstellen:„Nachdem Hoseas Heinrich Leibgeber, jetzo in seinem„Nisten Jahre stehend, anno 1774 sich aus die Akademie Leip-„zig begeben, seit diesem Zeitraum aber nicht das Geringste„von sich hören lassen: also wird aus Ansuchen seines Vet-„tcrs, des H. Hcimlichers v. IZIaine, ihm das unter Seiner„vormundschaftlichen Verwaltung stehende Vermögen, beste-hend in 1200 Fl. rhnl., da die Verschollzeit verlosten, aus-„zuantwortcn und zu übergeben, besagter HoseaS Heinrich„Lcibgeber dergestalt eülctalitcr zitirt und vorgeladen, daß er„oder seine rechtmäßigen Leibeserben von Oalo in 6 Mona-„ten, wovon 2 Monat für den ersten, 2 Monat für den„zweiten und 2 Monat für den letzten peremtorischen Termin„anbcraumet worden, sich bei hiesiger Erbschaftskammer zu„melden, hinlänglich zu legitimiren und das Vermögen in„Empfang zu nehmen oder widrigenfalls zu gewärtigen habe,„daß solches in Gemäßheit des Rathsdekrets vom 24. Jul.„clo anno 1699, das jeden 10 Jahre Abwesenden pro inortno„erkläret, dessen erwähntem Vetter und Vormunde H. v.„Illaiso verabfolget und zugetheilet werde. Kuhschnappel„in Schwaben, den 20. August 1785.
„Erbschastskammer der unmittelbaren„Reichsstadt Kuhschnappel."
Ich brauche dem juristischen Leser nicht zu sagen, daßdas Rathdekret nicht mit dem Gerichtgebrauch von Böhmen,allwo 31 Jahre zur Verschollzeit nöthig sind, sondern mitdem vorigen in Frankreich harmonire, wo 10 Jahre hin-