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8 (1848) Siebenkäs : erstes und zweites Bändchen
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ten durch Kaiser und Reich, und die Reichsabschiede von 1512,1531, 1548 und 1577 gestatteten keine Trunkenheit; aber sieverhielten auch nicht, daß Kuhschnappel wie jeder Reichsstanddas Recht besitze, Reichsgesetze, in so sern es Privatgesctzcsind, auf seinem eignen Gebiete zu verwerfen. BloS derSchulrath wußte etwas (zwanzigmal schüttelte er darüberinnerlich den Kopf) gar nicht, wie er'S zu nehmen habe, daßnämlich zwei Gelehrte, wenigstens zwei Advokaten, mit soungelehrten Plebejern und Ignoranten und leeren Köpfen,als hier sich auf die Ellenbogen stützten, ganz ernsthaft zulachen vermochten, ja zu reden über ihre wahren Lappalien.Mehr als einmal knüpfte er Fäden gelehrter Unterhaltungan über die neuesten gefeiltesten Schulredcn und über so vieleparteiische Rezensionen davon, aber die Advokaten machtensich aus den Fäden nichts, sondern ließen sich vom Buchbin-der die Gesellenrede hersagen, die er vor dem Mcisterwcrdengehalten, an welche der Schuster von selber noch die Schuh-knechtrede annähte und anschuhte.

Siebenkäs merkte überhaupt vor der ganzen Tafel an,die vornehmen Zirkel seien viel ernsthafter und langweiligerund leerer als die gemeinen; dort spreche man wochenlangdavon, wenn einmal ein Fest ohne verdammte Langeweilezum Umkommen ausgefallen, hier aber trage jeder zum fro-hen Reden-Pickenick so viel zu, daß es selten an etwas an-derem fehle als an Bier.O! fuhr er fort, bedächte dochjeder aus unserem Stande, um den Liefern wahrhaft zu be-neiden, wie so sehr im figürlichen Sinne das zutrifft, wasim eigentlichen längst wahr ist, daß grobe Leinwand besterwarm hält als feine, oder gar Seidenzeug, so wie ein höl-zernes Hauö mehr heizt als ein steinernes im Sommer