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besten Prozesse vor die Hunde, da man die Goldstange aufder Ziehbank der Richterbänke zu dem feinsten Golddrahthätte ausziehen können. Aus der Flocke, die nicht auözu-wirren war — denn erstlich konnte FirleinS Alter mit nichtsdokumentirt werden, zweitens mußte man, so lange als erlebte, präsumircn, daß er noch nicht zwei und dreißig Jahrealt geworden *) — aus dieser Flocke wären nicht bloS Seideund Strangulir - Schmachtriemen, sondern ganze Prellgarnezu spinnen und zu wirken gewesen. Die Klienten überhaupthätten sich weniger über Prozesse zu beklagen, wenn dieselänger dauerten: die Philosophen streiten Jahrtausende langüber philosophische Fragen, und es fällt daher auf, daß Ad-vokaten die juristischen in ihren Akten schon in sechzig, acht-zig Jahren von der Hand schlagen wollen. Aber das ist nichtdie Schuld der Rcchtöfreunde: vielmehr wie Lesskng von derWahrheit behauptet, daß nicht das Finden, sondern dasSuchen derselben den Menschen beglücke, und daß er selberdem Geschenke aller Wahrheiten für die süße Mühe desForschens entsagen würde, so wird der Rechtsfrcund nichtglücklich durch das Finden und Entscheiden, sondern durchdas Untersuchen einer juristischen Wahrheit — welches maneben prozesstren und praktiziren nennt — und er würde sichgern ewig der Wahrheit, wie die Hyperbel der Asymptote,
*) Da wir jetzt nach den vorliegenden Akten auf keine anderePräsumzion bauen können als auf die, daß er im zwei unddreißigsten Jahre abstirbt: so konnte ihm, im Falle er zweiund dreißig Jahre nach dem Tode der Erblasserin stürbe,gar kein Heller abgercicht werden, weil er nach unsererFikzion bei Abfassung des Testamentes nicht einmal einJahr alt gewesen wäre.
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