277
„gen, welche ich will, wie wan's in Athen durste*); aber ich„will jetzo schon ein Testament eröffnen, eh' ich das zweite„mache, oder vielmehr das Kodizill des ersten. Meine sämmt-„lichen Schreibereien soll mein Freund Leibgebcr cinpackcn und„behalten, sobald ich selber cingcpackct bin ins letzte Couvert„mit Adresse. — Ferner will und verordne ich, daß man sich„nicht weigere — da ich die dänischen Könige, die alten öster-reichischen Herzoge und die vornehmen Spanier vor mir„habe, wovon sich die ersten in ihrer Rüstung, die zweiten„in Löwenfellcn, die dritten in elenden Kapuzinerbälgen bei-setzen lassen —> man soll sich nicht weigern, sag' ich, mich„ins Beet der andern Welt mit der alten Hülse und Schote„zu stecken, worin ich in der ersten grünte; kurz, so wie ich„hier bin und testire. — Diese Verordnung nöthigt mich, die„dritte zu machen, daß man die Todtenfrau bezahle, aber sogleich„sortweisc, weil ich in meinem ganzen Leben zwei Weibern auf-fallend gram geblieben, der einen, die »ns herein-, und der an-„dcrn, die uns hinanSspnlct, obwol in einem größer» Badezuber„abschcucrt, als jene: der Hebamme und der Todtenfrau; sie soll„mit keinem Finger an mich tippen, und überhaupt gar niemand,„als mein Heinrich da." — Sein Groll gegen diese Diener-schaft des Lebens und des Todes kann, wie ich vermuthe, ausdemselben Anlaß fließen, wie der mcinigc: nämlich aus demherrischen und sportelsnchtigcn Regiment, womit uns diesebeiden Pflanzcrinncn und Konviktoristinnen der Wiege und
') Drei solche Dinge durfte in Athen jeder Vcrurthciltc öffent-lich sagen, nach Casaubon in seiner XVI. lllxsrc. gegenLaroii. Xnnal., der's wieder aus dem Suidas haben will-