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11 (1848) Titan : zweiter und dritter Band
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gekleidet, den rothcn Mund anfmachen und sagen, was fürName und für Geschäfte.

Da der gemeine Soldat seine Briese vorher seinem Offi-zier verweisen muß der Bastillen-Garnisonist seine demGouverneur der Mönch seine dem Prior der amerika-nische Kolonist seine dem Holländer*) (damit er sie verbrenne,wenn sie über ihn klagen) so kann wol kein Staatsmann,er mag nun den Staat für eine Kaserne oder für eineEngclsburg oder für ein inonasterimn ckaplsx oder füreine europäische Besitzung in Europa anschcn, ihmdas Recht absprechen, sich alle Briefe so offen zu erhalten, wieFracht-, Adels-, Kauf- und Apostelbriesc es sind. Der einzigeFehler ist blos, daß er die Briefe nicht eher vorbckommt alszugcpicht und zngcspcrrt; das ist unmoralisch genug; denn csnöthigt die Negierung, ans- und znznmachcn den Brief ansder Scheide zu ziehen und in sie zu stecken, wie der Kochmühsam die Schnecke ans ihrer Schale drehet und dann, so-bald sie vom Feuer weg ist, in diese wieder zurückgcschobenaufsetzt.

Letzteres ist der Punkt und Hanptwind, der uns weiterzu führen hat. Denn so allgemein cs auch anerkannt, so wieObservanz sei, daß die Regierung aus demselben Grunde, wor-aus sie den letzten Willen öffnet, auch scden vorvorletztcn,und endlich den ersten müsse früher entsiegeln können als derErbe desselben und daß ein Fürst noch viel leichter Diener-Briefe in dieselbe Entzifferungskanzlei (und in ihr Vorzimmer,die Entsicglnngskammer) müsse ziehen können, worin Fürsten-nnd Legaten-Briefe ausgehen vor der Springwnrzel: so

°) S. Kleckcnbrings gesammelte Aufsätze.