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14 (1848) Flegeljahre : drittes und viertes Bändchen
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falschen Datum im Wechselprotest, ja eilftcns neuerlich undganz zuletzt ein Instrument gar an einem 31. September, dernicht existire, auszufertigen wenig Anstand genommen.Nun wnrd' er gerichtlich befragt, was er dawider cinzuwendenhabe.Ich wüßte eigentlich nichts versetzt' er gegne-rischen Scits; auch trau' ich fremdem Gcdächtniß hierweit mehr als eignem. Doch was die Hauszcugen anlangt,so hielt ich es für eigenmächtig und unmöglich, sic durchmein bloßes Wort ihren Pflichten zu entnehmen, und wiederzurück zu geben." Darauf sagte H. Knhnold, dieser Grundsei mehr edel gedacht als juristisch, und berief sich auf Hrn.Fiskal Knol. Nichts sei lächerlicher, versetzte dieser und schobnun zehn bis zwanzig breite hohle Worte an einander, umbei den Testaments-Exekutoren um das nachzusuchcn, was sichvon selber verstand die Eröffnung des hier eintrctendengeheimen Artikels.

Eh' es Knhnold Hat, erwies er dem Pfalzgrafcn, daßgar nicht alle Nechtsgelehrten allgemein zu Nacht-Kontraktendrei Lichter begehrten, sondern nur mancher; und langteals Knol auf seinem Satze beharrte blos das promwnriumjuris von Hommcl oder Müller als den nächsten Beweis ausdem Schranke vor. Die Nathsbibliothek war nicht höher alsdie vier Bände des promtunrium stark; dennoch fehlte ihr, wieden meisten öffentlichen Bibliotheken, ein Katalog.

Knol behielt sich das Seinige vor; Knhnold gab abernicht nach, sondern verlas den Straftarif:daß nämlich fürjeden juristischen Notariats-Schnitzer des jungen Harnischjedem der 7 Erben ein Tanncnbaum in Kabels Wäldchenzu fällen vcrstattct sehn sollte." Da er nun in 10 Sündengcrathen war ohne die streitigen Lichter so belief sich