39
Sein Haus anlangend, so trat vollends folgender frappanterJammer ein.
Eltcrlcin war zweiherrig; am rechten Bachufer lagendie Lehnsmänner des Fürsten, am linken die Einsassen desEdelmanns; wicwol sie einander im gemeinen Leben nurschlecht die Rechten und die Linken hießen. Nun lief nachallen Flurbüchern und Gränzrezessen in alten Zeiten die Dc-markazionslinie, der Bach, dicht an deS Schulzen Hause vor-bei. Nachher veränderte der Bach sein Bette oder ein dürrerSommer nahm ihn gen Himmel; kurz Harnischens Wohnungwurde so weit hinüber gebaut, daß nicht nur Ein Dachstuhlauf zwei Territorien stand, sondern auch Eine Stubcndecke,und wenn man ihn hinsetzte, Ein Krüpelstuhl.
Aber so wurde dieses Haus des alten Schulzen juristi-scher Vorhimmel, so wie zugleich seine kameralistische Vorhöllc.Mit unsäglichem Vergnügen sah er oft in seiner Wohnstube-— die an der Wand ein fürstlicher Gränz- und Wappcnpfahlabmarkte — sich um, und warf publizistische Blicke bald ansLandesherrliche, bald auf Nitterschästliche Stubenbrctter undGerechtsame und bedachte, daß er Nachts ein Rechter wäre —^ weil er fürstlich schlief — und nur am Tage ein Linker, weilTisch und Ofen geadelt waren. Es war seinen Söhnen nichtsseltenes, daß er Sonntags vor dem Abendessen, wenn er vielgedacht hatte, mehrmals heiter und hastig den Kopf schüttelteund dabei murmelte: mein Haus ist einem redlichen Jktus *),sag' ich, ordentlich wie auf den Leib gemacht — ein jederandere Mann würde die besten importantcsten Gerechtsame undTerritorien darin verschleudern, weil er gar nicht der Mann
') Juristen.