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1 (1845)
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Wissenschaften verbinden sollten, damit sie sich den Dicnstvcrrichtun-gen des Pastorallebenö nnd besonders dem Prcdigtamte widmenkönnten. Einer solchen Anstalt aber, deren Bestimmungen forderten,daß ihre Mitglieder ohne Rast und Ruhe in allen Gegenden umher-rcisen sollten, mußte der Klosterverband, dessen Hauptaugenmerkdarauf geht, sich au Einer Stelle wie festgekcttet zu halten, ebcrhindernd, als fördernd für ihre Zwecke scyn. Allein dem Geiste derZeit war unmöglich, an die Möglichkeit der glücklichen Ausfüh-rung einer Unternehmung zu glauben, ohne daß eS unter der Formeines Mönchsordens geschehe. UebrigcuS war die Elausur schonlauge nicht mehr so streng in den Klöstern gehalten, und am Endeboten sich die Ordensgelübdc als daö einzige Mittel dar, das derheil. Dominiknö anwendcn konnte, tun seine werdende Gesellschaftin einer Körperschaft zusammeuzuhalten.

Gleichwohl schien der Zeitpunkt dazu -nicht günstig zu seyn;denn gerade im Jahre 1215, als der Stifter sechzehn Personenzur ersten Begründung seiner Anstalt um sich versammelt hatte, gabdas vierte Eoncilium vom Lateran, d. i. das 12te allgemeine, denBefehl, man solle vielmehr an der Verbesserung der bereits bestehen-den Orden, als an ihrer Vermehrung arbeiten, in der Besorgniß,zu viele Mönchsorden möchten nur zu Unordnungen nnd Verwir-rungen in der Kirche Veranlassung geben. Nach diesem Beschlüssemußte Dominikus allen Eifer in Anspruch nehmen, wenn er nichtmnthloö werden wollte. Statt sich aber absckwecken zu lassen, brachteer noch in demselben Jahre das Gesuch, einen neuen Orden grün-den zu dürfen, beim Papste vor. Jnnoccnz Ul., der nicht öffentlichden Beschluß deS ConeiliumS, den er zudem noch selbst veranlaßthatte, verletzen wollte, nnd doch auch Bedenken trug, einen Vor-schlag, der für die Kirche die vorthcilhafkcstcn Folgen haben könnte,abzuwcisen, genehmigte mündlich den neuen Verein unter der Be-dingung, daß er eine der bereits bestehenden Regeln annchmc, nnddie von dem Stifter für seine Anstalt besonders entworfenen Bestim-mungen nnd Gesetze ihm zur Prüfung vorgclegt würden. So glaubteer, rücksichtlich der neuen Anstalt nicht dem Beschlüsse des Eoneiliumszuwider gehandelt zu haben. Denn eine Anstalt unter Beobachtungeiner alten Regel konnte doch eigentlich nicht als ein neuer Orden