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V.
Ueber den Tod nach dem Tode;
oder
der Geburttag.
Das Schloß des Jünglings, dessen Taufname Ernst unsgenügen mag, ruhte einem großen englischen Garten imSchooß, und der Garten wieder einer stolzen Ebene voll Berg-Häupter. Darin sollte sein Gcburttag von seiner Mntter, vonmir und — wenn fie noch Morgens käme — von seiner Ver-lobten schön gefeiert werden; auch niemand hatte etwas dawi-der, ansgenommen der Festhcilige selber. Ich nenn' ihn so,weil er oft sagte: er wünsche um keinen Preis irgend einSchutzheiliger oder gar die Maria zu sehn, wenn er an sei-nem Namentage das widrige Preisen und Posaunen der Men-schen im Himmel hören müsse; wicwol es mit dem Allcrhei-ligstcn — oder richtiger, mit dem Alleinheiligcn — nochschlimmer stehe. Ordentlich mit der Härte des Egoismusgegen Feindseligkeiten könne er Frcundseligkeiten ansallen undberenncn; ein Gcburttag, sagt' er, wenn cs nicht ein fremderwäre, sei vollends dumm. Lasset den Jüngling! Eine rechteJungfrau ist auch eine Heilige, warum nicht der rechte Jüng-ling ein Heiliger? — Beide sind unschuldig höhere Kinder,denen nur nach der Laubknospe auch die Blütcukuospc zer-springt. Ein Jüngling ist ein Lebens-Trunkener, und darumglüht er — wie einer, der sich durch physische Trunkenheitdie jugendliche zurückholt — vom Wangen - und vom Her-