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das Vorrecht des Eintritts hatten, ohne Einschränkung zu-gänglich waren, denn es war ein Zug in Carls Charakter,der ihn unstreitig persönlich beliebt machte, daß er von sei-nem Hofe viele der beschränkenden Formen verbannte, mitdenen er in andern Ländern umgeben war.
Von einer Tafel zur andern eilte der fröhliche Monarch,bald einen Blick mit einer Hofschönheit, bald einen Scherzmit einem Hofwitzling wechselnd, bald zur Mustk den Taktschlagend, und dann und wann einige Goldstücke im Wettenauf das Glück im Spiel, wo er zunächst stand, verlierendoder gewinnend, als plötzlich ein Kammerdiener meldete, daßeine Dame, die sich nur als die Gemahlin eines Pairs vonEngland ankündigen wolle, vorgclaffcn zu werden wünsche.
Die Königin sagte hastig, cs sei unmöglich. KeineGemahlin eines Pairs habe, ohne Angabe ihres Titels, aufdas Vorrecht ihres Ranges Anspruch.
„Befehlen Ew- Majestät, daß die Dame vorgelaffen werde?"fragte der Ceremonicnmeister.
„Ja wohl," antwortete der König; „das heißt, wenndie Unbekannte wirklich zu der Ehre berechtigt ist. — Ichwill selbst in das Vorzimmer gehen, und Eure Antwort em-pfangen"
Aber ehe Carl auf seinem Gange nach der Antichambredas untere Ende des Zimmers erreicht hatte, überraschte derThürsteher die Gesellschaft mit einem Namen, der seit vielenJahren in diesen Zimmern nicht gehört worden war, nämlich— der Gräfin von Derbp.
Stattlich und hochgewachsen, und in ihrer vorgerücktenPeriode des Lebens noch immer ungebeugt von den Jahren,näherte sich die edle Dame ihrem Souverän, mit einemSchritte, mit dem sie einem ihres Gleichen hätte entgegen