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2 (1855) (1855)
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Lothringer Landeskinder angeführten Preise und Besoldungen,die bei der ganzen Sache wahrscheinlich am besten gefallendürften, für Frankfurt vielleicht nicht anwendbar sein möchten,sondern daß man ihnen geben müßte, wovon sie leben können.

Sollte die Verfassung der Nancyschen Schulschwestern nichtin dieses Verhältniß einzugehen erlauben, so wäre Herr General-vicar Brion zu ersuchen, zum Besten der christlichen Kinderzuchtfür die bestimmt angegebene Lage der Sachen einen anderenVorschlag zu machen.

Auch wäre es leicht möglich, durch Madame Barat 8upe-rieurs lles vsmes <tu saerö-eoeur in Paris eine Anweisung zuerhalten, was zu thun sei. In jedem Falle wird sie im Standesein, vielleicht eine Sprachlehrerin anzuschaffen.

Diese Damen haben bis jetzt neunzehn Häuser in Frank-reich, und sobald sie deutsche Schwestern genug haben, werdensie im Österreichischen und einer anderen deutschen Provinz,wohin sie verlangt sind, Häuser anlegen. Übrigens bestehen dieSalesianerinnen in Bayern, die Ursulinerinnen im Hessischen undPreußischen, wo sie Pensionen und Stadtschulen haben. DieUrsulinerinnen und Salesianerinnen sind auch in Frankreich.

Wäre in Frankfurt ein einsichtsvoller, eifriger Priester, demman vertraute, so wäre durch diesen mit Einverständniß desBischofs Alles dieses einzurichten ohne Mühe; denn immer wirdman die Früchte ernten, die man pflanzt. Das Rechte undTaugliche und Gute ist im Übermaß in der Welt; man mußnur die Gabe und den Willen haben, es zu erkennen, mitAnerkennung zu begehren und mit Dankbarkeit zu empfangenund zu bewahren.

Das kleine Kapital der englischen Fräulein einer Congre-gation übergeben, würde das Doppelte leisten, was es jetztleistet, und man würde die Hände dabei in den Schooß legenkönnen. Zugleich ist es in jedem Falle für die dortige Lage