Druckschrift 
2 (1855) (1855)
Entstehung
Seite
199
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Seine Aufgabe ist Bildung von Lehrerinnen für Stadt-und Landschulen; die jungen Personen, welche sich zu dieserGenossenschaft begeben, gehen in das Mutterhaus nach Nancy,in welchem sie für den Unterricht und Unterhalt vier und zwanzigLivres monatlich bezahlen, und wenn sie nach ihrem Talentfertig geworden, legen sie einfache Gelübde ab, die immer nacheinem Jahr erneuert oder aufgehoben werden können. Nachihrer Vollendung werden sie immer Paarweise von dem Mutter-haus ausgesendet nach einzelnen Orten, wohin Schulschwesterndurch die Behörde vom Mutterhause begehrt werden und wohindieses nach Einsicht der Verhältnisse Schwestern zu senden sicherlaubt findet, denn die Seelen dieser guten Lehrerinnen sindder Weisheit des Mutterhauses anvertraut.

In Lothringen erhalten sie freie Wohnung in dem Schul-hause und Jede dreihundert Franken, wovon sie sich selbsternähren. Sie dürfen aber nie mit anderen Personen, alsdenen ihrer Congregation zusammen Lehre halten, weil dieErfahrung gelehrt hat und nothwendig überall lehren wird, daßFriede und Einheit und der Geist der ganzen Anstalt übersolchem Mischmasch zu Grunde gehen muß, mit großer Gefahrder Schulen, Schülerinnen und Lehrerinnen.

Werden diese Lehrerinnen alt und gebrechlich, so nimmt siedas Mutterhaus auf, in welches sie auch in den Ferien zurErneuerung ihres Eifers und Geistes zurückkehren dürfen, nachdem Maßstabe der Entfernung und den Verhältnissen ihrerBerufsorte.

Sie stehen nach ihrem geistlichen Charakter unter demGehorsam ihres Bischofs, der seine Autorität, so sie in eineandere Diöcese eingehen, auf den Bischof derselben, auf dessenAnsuchen, überträgt, wie dieses bei den Soeurs de 8a>m Limitesin Saarbrücken, Trier und Koblenz von dem Bischof von Nancyauf den Bischof von Trier geschah.