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35 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 8 (1854)
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Mißbrauch der Macht und Bestechlichkeit seltener cintretcn. Soerklärt sich's, daß in kleinen Staaten verhältnißmäßig mehr Be-amte, geringere Besoldungen, größere Freiheit undgeringerer Aufwand für die Verwaltung zu finden sind,als in großen Reichen.

Der geringe Aufwand für die Verwaltung würde aber doch wohlgroßer in Helvetica sein, wenn das rauhe Felsenland ihn bestreitenkönnte. Dieser Boden aber war fast nie im Stande, seine Bevöl-kerung hinlänglich zu ernähren; daher mußten neben Landban »ndAlpenwirthschaft auf demselben Fabriken blühen, oder die Leutejährlich in fremde Kriegsdienste und fremde Welttheile auswandern.Bei dem allen mangelt es nicht in den Freistaaten an Abgaben,zumal in außerordentlichen Zeiten für außerordentliche Bedürfnisse;oder auch nur die nothwendigsten Unkosten der öffentlichen Verwal-tung zu bestreiten. Aber diese Abgaben, so gering sie zu seinscheinen, und wären sie auch nicht der dritte, nicht der zehnte Theilderer, wie Erome sagt, die in Deutschland entrichtet werden,sind oft beim kargen Ertrag des Landes so erschöpfend und groß,als es die größer» kaum für Deutschlands ergiebige Flure» sind.Ich glaube, kein Staat auf deutschem Boden zahlt sein Dasein sothener, als Helvetica das seinige, nämlich an die Natur.

Es wäre daher ein übel angebrachter Vorschlag, die Haushal-tung großer Reiche nach der in den schweizerischen Freistaatenmodeln zu wollen. In den letzter« müssen die höchsten, wie dieuntersten Beamten, nicht mir um sehr geringe Entschädigung,oder ganz unentgeldlich dienen, sondern auch für die Treueihrer Verwaltung sehr bedeutende Geldbürgschaft leisten.Dies alles sind Bedingungen, zu welchen sich Beamte in großenFürstenstaaten schwerlich gern verstehen möchten.

Bei dem allen soll hier nicht geläugnct werden, daß die Zahlder Beamten vielleicht in deutschen Ländern vermindert werden