Druckschrift 
1 (1845)
Entstehung
Seite
378
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die Stelle gezeichnet hatte, nnd sagte mit ruhigem Angesichte, seinemFreunde Alypiuö sich znwendend, was geschehen war. Alypinswollte nun die Stelle sehen, die er auch laö, sammt den darauf fol-genden Worten: den Schwachen aber im Glauben nehmetauf; dieses deutete er auf sich, und da er ein glückliches und zurTugend geneigtes Gcmüth hatte, trat er ohne Zögern dem von sei-nem Freunde gefaßten Entschlüsse bei.

Sie gingen nun beide zur heiligen Monika, und erzählten ihrdaS Geschehene. Diese Heilige frohlockte in ihrer Freude hoch auf,und pries Gott für seine überaus große Gnade. Sie war ihremSohne nach Italien nachgefolgt, und kurz nachher in Mailand an-gckommcn, als ihr Sohn die manichäische Irrlehre verlassen, bevorer sich aber noch für die Lehre der katholischen Kirche erklärt hatte.

So nun bekehrte sich Augustin im August oder September desJahres 386 im 32sten Jahre seines Lebens. Er legte sofort seinLehramt nieder, und zog sich auf ein Landgut bei Mailand zurück,wo er sich ganz den Bußübuugcu, dein Gebete und den Studienwidmete. Am 28. April 387 cmpficng er sofort zu Mailand dasheilige Sakrament der geistigen Wiedergeburt. Kurz nach der Ent-deckung der Reliquien des heiligen Gervasius und Protasiuö, wo erZeuge etlicher wunderbaren Heilungen war, faßte er den Ent-schluß, nach Afrika zurückzukehrcn, um sich gänzlich dem DiensteGottes in der Einsamkeit zu widmen. Bevor er jedoch Italien ver-ließ , wollte er noch eine Reise nach Nom machen, wo er mit seinerMutter und mehreren seiner Freunde vom April bis zum Septemberverweilte. Von da begab er sich nach Ostia, in der Absicht, nachAfrika sich cinzuschiffcn; allein seine Reise ward durch den Todseiner Mutter gehindert, welcher vor dem 13. September 387 er-folgte.

Ein Jahr später, im Monat September 388, langte er sofortzu Karthago an, woselbst er sich jedoch nur kurze Zeit aufhielt.Er zog sich auf ein Landgütchen zurück, welches er bei Tagaste be-saß, und lebte da mit einigen Freunden. Drei Jahre brachte erauf diesem Gute zu, in gänzlicher Loötrennung von allem Irdischen,in der Hebung des Gebetes, der Fasten nnd sonstiger Bußwerke,Tag und Nacht der Betrachtung des Gesetzes Gottes obliegend und