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1 (1845)
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gewinnen könnte. Angelns predigte zu Paris und auf dem Lande,und verharrte bis an sein Lebensende in der Hebung der Tugen-den, die ihm sein dcmüthiger Stand auferlcgte.

Wenn die Form der Kapnze die erste Veranlassung zur Tren-nung der Kapuziner von den Minoritcn gab, so bestanden doch derGeist und der wahre Charakter des Ordens nicht so fast inder Verschiedenheit des Ordensgcwandcs, als vielmehr in der Artund Weise, wie die Regel des heiligen Franziskus beobachtet wurde.Mehr als irgend eine andere Klostcranstalt nahmen die Kapuzinerzur Besiegung ihrer Leidenschaften zu körperlichen Züchtigungen ihreZuflucht; länger, als irgend eine andere, behielten sie das Betteln,und mehr als irgend eine andere blieben sie arm im strengsten Sinnedes Wortes. Gleichwohl gab es auch in diesem Orden Kirchen,welche später mit kostbaren Geräthcn und Verzierungen angefülltwurden, gab cs Klöster, in welchen gegen das ausdrückliche Verbotder Regel die Speicher Vorräthc, und die Keller Weinfässer in sichschlossen. Allein diese Versehen verdunkelten keineswegs die hohenVerdienste der Kapuziner; besonders gewährten sie als Missionäreunschätzbare Vorthcile. Im Jahre 1782 zählte der Orden mehr als26,000 Mönche, und war in allen katholischen Ländern verbreitet,im Anfänge des achtzehnten Jahrhunderts in 50 Provinzen und3 Cnstodieen cingcthcilt. Allein die welterschütternden Stürme amEnde jenes und am Anfänge des neuen Jahrhunderts schlugen auchihm tiefe Wunden, und raubten ihm viele seiner bedeutendstenKlöster.

Die Wiedereinführung der Kapuziner im Jahre 1814 zu Mar-seille und Air vcranlaßten in Frankreich die Frage, ob gemäß derCharten (Verfassungen) von 1814 und 1830 geistliche Genossen-schaften zusammcntreten, und insbesondere öffentlich im Ordcns-gcwande sich zeigen dürften ? Doch der Gerichtshof von Marseille undder königliche Hof von Air entschieden diese Frage im Sinne derreligiösen und persönlichen Freiheit. Wer sollte es hiernach glauben,daß einen Tag nach der Julinsrevolutiou, von der man sagt, sie seiim Sinne dieser doppelten Freiheit beendigt worden, ein Militär-kommandant durch eine Tagesvcrordnung willkührlich armen Mönchenan den Rechten und Vortheilen des Gesetzes keinen Anthcil gestatten