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1 (1845)
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wollte ? Der 6ocIe pönal HArt. 291) verbietet mir die unautorisiertenVereine von mehr als zwanzig unansäßigcn Personen; und cs genügtdarum, daß die Kapuziner, Trappistcn, Redemptoristen w. in dieserBeziehung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Thun sicdicß, so hat Niemand das Recht, sie auch nur im Geringsten zubeunruhigen.

Die Schwierigkeit rücksichtlich ihrer Ordenstracht ist nicht mehrgroß. Denn kraft der Charte hat Jeder das gleiche Recht, seineReligion zu bekennen, und erhält Jeder für seinen Cult gleichenSchutz. Eine Religion bekennen heißt aber, sic ausübcn. Hiernachsicht man nicht ein, wie man den Kapuzinern ihre Kleidung ver-bieten konnte, ohne dadurch dem Princip der freien Religionsübungnahe zu treten, die durch die Grundvcrfassuug sanklionirt ist undzu deren Genuß die Katholiken offenbar so gut, als alle andereUnterthanen berechtigt sind.

Doch! rüste man sich gegen diese Ansicht nicht mit dem Ge-setze vom 18. August 1791. Außerdem, daß cs in der Anwen-dung der von ihm ausgesprochenen Strafen zu großen Schwierig-keiten Veranlassung gab, ist dasselbe sammt all' den unseligenVerhältnissen, die hcrvorrief, verschwunden, und kam, so gutals andere Gesetze in Verfall, welche im Allgemeinen das OrdcnS-gewand verboten; heutzutage endlich sind all' diese Verordnungenmit der ganzen Anlage der Charte unvereinbar und wurden daherdurch sie natürlicher Weise abgcschafft.

Indessen konnten die angeblichen Freunde des Gesetzes, die ander Tracht der armen Mönche so schnell Anstoß nahmen, es wohlmitansehen, wie Türken und Griechen in seltsamer Kleidung durchdie Straßen von Paris zogen, konnten cs mitansehen, wie Priesterder griechischen Kirche in dieser Stadt, sowie zu Marseille und Air,ihren langen Bart und ihre orientalische Tracht bcibehicltcn. Undwas Fremden erlaubt ist, das sollte Franzosen verboten sein? Wie?Armenier und sogar Simoniancr sollten nach den Aussprüchen derCharte sich nach Belieben kleiden dürfen, während die katholischenPriester, die Diener der Religion, zu der sich fast ga»; Frankreichbekennt, nach dem TagSbcfchl der Militärkommandanten gezwungenwurden, sich zu Nantes mir in der Soutane sehen zu lassen, zu