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1 (1845)
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beiten. Einige geben mich jungen Mädchen im Lesen und Schrei-ben, so wie in weiblichen Handarbeiten Unterricht. Sie dür-fen mit Erlanbniß der Vorsteherin in die Stadt gehen. Die Armenund Gebrechlichen werden auf Kosten der Anstalt verpflegt. Dasgemeinsame Eigenthnm besteht in den Wohnhäusern, dem Kranken-hause (inlirmorm) und der Kirche^

Die meisten ihrer Kirchen stehen unter keinem andern Pfarrer,und ihre Höfe bilden also (was früher nicht der Fall war) eigeneKirchspiele. Den Magistrat des Hauses bilden der Pfarrer mitden 2 bis 8 Vorsteherinen. Uebrigens haben die Beginnen keineallgemeine Regel, sondern dieselbe ist nach den Diöcesen, indenen ihre Höfe stehen, verschieden. Bei ihrer Aufnahme schwörteine Bcghine ungefähr so:Ich gelobe Dir, dem HerrnPfarrer, den wirklichen und künftigen VorsteherinenGehorsam und Keuschheit, so lange ich in dem Beghi-nenhofe wohnen werde." '

> ?i'oi»iUo lilü, Domino I'aroolnnnu, et älnAistrnbus nnno existentilnis etfuturis »lieilientini» et e-isliwtem, tnimiiu no in «mein Doxbinn Imbitnbo.

Es konnte nicht fehlen, daß die NameuSähnlichkeit zu der Meinung Ver-anlassung gab, die heilige Begga, Fürstin von Brabant, Tochter Pipins vonLanden (p695), sei die Stifterin der Beghinen gewesen. Diese Meinung verbrei-tete sich besonders im Anfänge des 17ten Jahrhunderts durch den Abt Rhckel vonLöwen, der eine Geschichte der heiligen Begga schrieb. Natürlich verehrtenjetzt viele Beghinenhöfe (namentlich der zu Brüssel) mit Zustimmung des Erz-bischofs von Mecheln die heilige Begga als ihre Stifter!» (1676); andere Höfedagegen widersetzten sich dieser Meinung so nachdrücklich, daß die Verehrungder heiligen Begga wieder nachließ. Als Gegner der Beggahhpothese aberstand besonders der Antwerpener Canonieus Petrus Coens in zwei Schriften auf,während sie Andere durch Schriften zu vertheidigen suchten.

Eine neue Wendung aber erhielt der Streit, als der Löweuer ProfessorErhcins Puteanus im 1.1630 mit der Behauptung hervortrat, in Beggnagium(Beghinenhof) bei Bilvorde (bei Brüssel) seien eine Urkunde vom Jahre 1065und zwei etwas spätere aufgefundeu worden, welche beweisen, daß diese An-stalt schon um die Mitte des 11. Jahrhunderts geblüht habe.

So schien die Sache der Beggahhpothese zu siegen. Denn bestand derVilvvrder Hof schon wor dem Jahre 1065, so ist die Anstalt viel älter, als dieLambert's deö Stammlers, und so nahm man, theils um die Anstalt wegen ihreshohen Alterthnms ehrwürdiger zu machen, theils wegen der Ehre, die Stif-tung derselben auf eine Heilige zurücksühren zu können, die heilige Begga alsdie Gründerin derselben an. Mosheim in seinem Commentar über die Beghi-nen hält zwar die Beggahhpothese für eine Fabel, nimmt aber die VilvvrderUrkunden doch für acht an.

Gesch. der Mönchsorden. I.

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