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1 (1845)
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Klosters für Gott wohlgefällig und für höchst verdienstlich in denAngen seiner Barmherzigkeit galt, wie könnte man sich dann nochwundern, daß das Volk den Klöstern eine so aufrichtige Verehrungzollte, und daß diese Verehrung, so groß auch die Fehler der Möncheund die Bemühungen ihrer Herabwürdigcr seyn mochten, viel mehrZeit zu ihrer Abnahme brauchte, alö sie zu ihrer Begründungnöthig gehabt hatte.

Indessen fanden die klösterlichen Einrichtungen bald auch beiden höhern Ständen Anklang. Das zerstreute Leben, das man inder Welt führte, rief von selbst seinen Gegensatz hervor; und mehrdenn Ein Unvorsichtiger, der in der Ausschweifung seine schönstenJahre verloren hatte, suchte für sein noch übriges Leben einenruhigen Ort, in dem er, ohne in seinen Betrachtungen gestört zuwerden, seine frühern Verirrungen aussühncn oder vergessen wollte.Und konnte er, von den Reizen der Welt allzu sehr gefesselt, esnicht über sich gewinnen, ihnen ein ewiges Lebewohl zu sagen, soversuchte er wenigstens durch Gründung oder edelmüthige Beschen-kung eines Klosters um diesen Preis den Frieden seines Gewissenszu erkaufen. Außerdem sahen cs die großen Grundbesitzer nichtungcrnc, daß die unergiebigsten Theile ihrer Güter sich unter denHänden der Mönche, wie durch Bezauberung, in fruchtbare Lände-reien und fette Waideplätze gmwandclten. Auch die Fürsten be-günstigten die Klöster ihres Landes in hohem Grade, damit sie denBoden verbesserten und den Geist und die Sitten der Einwohnerbildeten. Diese Fürsten wußten endlich recht wohl (und Otto's I.Beispiel erweckte Zutrauen), daß das Christcnthum, dessen Auslegerdie Mönche waren, für die Völker das sicherste Mittel zum Glückesei, und zwar gerade dadurch, weil eS ihnen Ordnung und Unter-würfigkeit zur ausdrücklichen Pflicht machte; die Beredtsamkeit dieserMönche war glücklicher als Waffengewalt, wenn cs galt, Wider-setzlichkeiten zu dämpfen und Empörungen zuvor zu kommen. Z

' El» Wort über das Asyl-Necht, das diele Klöster genessen. Als dieKager Honorins und Theodosins das Asylrecht geordnet und beschränkt hatten,sorgten die Bischöfe und Mönche dafür, eine bestimmte Strecke Landes zu be-zeichnen, welches der weltlichen Gerichtsbarkeit Grenzen steckte. Wenn es nunwahr ist, daß mehrere Klöster gewissermaßen Festungen wurden, in denen dieVerbrecher sich gegen die Bestrafung sicher stellten und der Obrigkeit trotzten,