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1 (1845)
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lind Macht gleichkamen. Besonders war Deutschland fruchtbar andiesen Anstalten. Wir erinnern nur, außer den rcichsfürstlichcnAbteien Heggcnbach, Himmelsthron, Guttcnzell, Rothmünster undBaindt, au die Klöster AdlcrSleben, Alost, Altenstedt, Altenzell,Althaldenslcben, Sllzei, ölth, Arnstadt, Benninghausen, Berka,Bersenbrück, Bensen, Birkenfeld, Braunschweig, Dürscheid, Billig-hcim, Bären, Burg, Brünn, Cöln, Cöölin, Corncliberg, Daim-bach, Drolshagen, Dallaschitz, Dahlheim, Engelthal, Eppinghofen,Eschenbach, Feldbach, Frauenthal, Fronneberg (worin Katholikincuund Protestantiuen friedlich zusanunenwohnten, und die Aebtissinenabwechselnd von beiden Konfessionen gewählt wurden), St. Geor-genberg, Gerden, Gernrode, Gnadenthal, Grovcnhorst, Günters-thal, Hciligengrab, Helffte, Herderslebcn, Herkenrode, Herzbrück,Heßlar, Hoven, Kapcllendorf, Katharinen, Krenzthal, Schlüssel-Hoven, Wasserschopfen, Worms u. s. w.

Das schönste aller Nonnenklöster ist jedoch gewiß auf spanischemBoden, nämlich Santa Maria der Königlichen, gewöhnlichLas Huelgas de Bnrgos genannt. Es unterscheidet sich ausfallendvon dem gewöhnlichen Nonncnregimcnte, indem seine Aebtissin nochüber zwölf andere Klöster von Cistcrzicnserinen, über die Hospita-liter von Bnrgos, über regulirte Chorherren, Pfarrer und Kaplänegebietet. König Alphons VIII. hatte es im Jahre 1187 erbaut undsehr reich fundirt. Einige Töchter des Klosters Tnlebras bezogendasselbe als seine ersten Nonnen.

Sofort erlaubte der General von Cistcaur den Fraucnklöstcrnvon Castilien und Leon, unter sich eigene Generalkapitcl zu halten.Auf dem ersten im Jahre 1189 abgehaltenen wurde Folgendes ver-ordnet: Las Huelgas sollte fortan als das Mntterkloster aller Frauen-klöster in Castilien und Leon gelten, die Generalkapitel sollten jähr-lich am Tage des heiligen Martinuö versammelt werden; fernersollte die Aebtissin von Huelgas in allen ihr untergebenen Klösterndas Visitationsrecht üben, dagegen mußten die Aebtissinen vonPerales, Gradefes, Canas und Arroyo Las Huelgas visitireu. JedeAebtissin durfte zu dem Generalkapitel sechs Diener und Mägdeund fünf Pferde mitbringen. Bis zur tridcntinischen Kirchenversamm-lung dauerte diese äußere Pracht fort, auf dieser aber wurde die