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Trebnitz in Schlesien, in welches sich mehr als vierzig polnischePrinzessinen zurückzogcn und das Gelübde ablcgtcn.
Gegen die Meinung, die wir so eben über den Ursprung derCisterzienserincn ausgesprochen haben, behauptet Helyot, die hei-lige Humbelina sei, obwohl sie eine Schwester Bcrnards war, nichtBernardincrin, sondern Benediktinern! gewesen. Die Bernardinc-rinen seien weder von ihr, noch von ihrem Bruder eingesührtworden, sondern der heilige StcphannS, der dritte Abt von Cisteaur,sei der wahrscheinliche Stifter der Bcrnardinerincn und zwar imJahre 1120 in der Abtei Tart, welche folglich das älteste Frauen-klostcr dieses Ordens wäre, indem die Aebtcssin von Tart das' Recht hatte, die andern Klöster zu visitircn. Der P. Helyot stütztsich übrigens auf Thatsachcn und widerlegt die seiner Ansicht ent-gegengesetzte Meinung in seinem fünften Band, Kapitel 35, Seite432 u. f., welches den Titel hat: „von dem Ursprüngeder Cistcrzieuserinen, in Frankreich Bernardinerinengenannt," und im 45ten Kapitel desselben Bandes, Seite 542n. f., betitelt: „von den verbesserten Bernardinerinender Abtei U. L. F. zu Tart" n. s. w. Die Gründung vonTart an der Ouche fällt wohl in's Jahr 1120, und die Versetzungvon Tart nach Dijon fand im Jahr 1623 statt. Die Nonnenverließen nämlich ihre Abtei und zogen sich wegen Verheerungennach Dijon zurück.
Diese Nonnen nun folgten denselben Regeln und Satzungen,wie die Mönche; sie mußten ein eben so strenges Schweigen beob-achten, sehr viel spinnen und nähen, in den Wüsten die Dornenund Disteln ausrottcn, den Boden zur Urbarmachung vorbcreitenund durften weder Linnen noch Pelzwerk tragen. Ihre Kleidungbestand in einem weißen Rock, schwarzen Gürtel, Skapulier undSchleier. Die Klöster dieser Jungfrauen standen entweder unterder Gerichtsbarkeit der Ordinarien, oder unter Aufsicht vonCisteaur, oder gesellten sich zu Vereinen zusammen und regierten sichselbst mit geistlicher Hilfe der Cistcrzicnser. Alles strömte in dieseKlöster, und der Orden soll zur Zeit seiner schönsten Blüthc 6000Klöster besessen haben, die mit ihren ungeheuren Besitzungen anGrundstücken und Kapitalien einem bedeutenden Königreiche an.Umfang