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1 (1845)
Entstehung
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vateigenthum ist strenge verboten, Pflege der Schwachen und Kran-ken ist zur besonder» Pflicht gemacht. Kranken und Altersschwachenist Fleisch zu essen erlaubt. Uebcrhaupt sollen Kinder und Greisemit der ganzen Nachsicht der ihnen schuldigen Pietät behandelt undnicht an die volle Strenge der Regel gebunden werden. Nach derComplct beginnt das allgemeine Stillschweigen und nur besondereAufforderung deö Abtes oder die Pflicht der Gastfreundschaft kanneS brechen. Kinder unter fünfzehn Jahren stehen unter der Aufsichtaller Mitglieder.

Die Regel des heiligen Benediktas ist von einer Sittenlehreerfüllt, die alle dem Geiste des Mönchstandes entsprechende Hebun-gen gestattet und heiligt, ohne jedoch, wie ehedem, einen allzugroßenWerth auf körperliche Züchtigungen zu legen. Die Protestantenhaben cs diesem frommen Manne zu einem Verbrechen eingerechnet,durch seine Einrichtung die Gewohnheit geheiligt zu haben, schonKinder den Klöstern darznbringen, um sie da dem Herrn zu weihen(ol)Iali, Dargebrachte); allein müssen sie, wenn man ihnen auchzugiebt, daß diese Gewohnheit Veranlassung zu manchen Mißbräu-chen gegeben habe, nicht einräumcn, daß der heilige Benediktussolche wahrscheinlich nicht voraussehen konnte?

Man nannte diese Regel heilig, ein Beiname, den auchandere kirchliche Sammlungen erhielten, und achtete sie nahezuwie vom heiligen Geiste eingegeben. Dabei ist zu bemerken, daß inder That, cs mag sich eine Klostcranstalt bilden, welche da will,künftig nie ein Mönch eine passendere und entsprechendere Regelwird geben können. Dennoch verbreitete sie sich nicht so schnell, alsman wohl mit Recht hätte erwarten können, und die Benediktineres erwarteten. Der ganze Occident wiedertönte damals so sehrvon Waffcngeräusch und dem Geschrei der Unterdrücker, daß dieStimme des heiligen Benedikt nicht fernhin vernommen werdenkonnte, und daß, wenn anders diese Ucberliefernng wahr ist,erst der dritte Abt auf dem Monte Cassino die Regel bekanntmachte. Die meisten alten Klöster aber begnügten sich, sei es nunans Widersetzlichkeit gegen Neuerungen oder aus Anhänglichkeit anihre Gründer und Urheber, mit der, der sie bisher gefolgt waren,trotz ihrer Unvollkommenheiten.